DIE KOSTEN

Eine Frage, die Sie natürlich sehr interessiert.

Oft lässt sich die Rechtslage bereits in einem ersten Beratungsgespräch einschätzen.

Bleibt es bei dieser ersten Beratung, fällt bei Verbrauchern maximal die  sogenannte Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer an.

Zur Beratung gehört selbstverständlich auch eine Beratung über die ggf. zukünftig auf Sie zukommenden Kosten.

Selbstverständlich vereinbaren wir auch gerne Erfolgshonorare oder Stundensätze mit Ihnen.

Unsere Stundensätze liegen derzeit zwischen 120,00 EUR und 200,00 EUR zzgl. Mehrwersteuer je nach Anwalt und Fachgebiet. In seltenen Ausnahmefällen, z. B. bei einem geringeren Streitwert vereinbaren wir auch geringere Stundensätze. Den Stundensatz legen wir zu Beginn des Mandats mit Ihnen vertraglich fest. Wir rechnen minutengenau ab. Für Firmen bieten wir besondere Verträge an.

Im übrigen wird unsere Vergütung durch das  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, an das wir uns halten.