Jährlich werden in Deutschland ca. 100 Milliarden Euro vererbt – Tendenz steigend. Häufig sind sich die Vererbenden über die Folgen nicht im Klaren. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Erbrecht betreuen Vererbende bei der Feststellung ihres letzten Willens und Erben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir erarbeiten Gestaltungsvorschläge für Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Erbeinsetzungen, Enterbungen, Vermächtnisse, Auflagen etc.. Beratungsschwerpunkte bilden die Vererbung und Übertragung von Firmen und/oder Gesellschaftsvermögen. Selbstverständlich führen wir bei Erbauseinandersetzungen, sollte dies notwendig werden, für Sie auch gerichtliche Prozesse.

Unsere Anwälte im Erbrecht

  • Rechtsanwalt Erbrecht Wittlinger

    Ralph Wittlinger

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Erbrecht

  • Rechtsanwalt Erbrecht Matthias Sing

    Matthias Sing

    Rechtsanwalt

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Themenbereiche im Erbrecht

Sie sind jung und glücklich verheiratet oder leben eingetragen mit ihrem Partner zusammen. Stirbt der Partner, so tritt ohne eine erbrechtliche Regelung (Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) die gesetzliche Erbfolge ein. Dann bilden Ihr Partner und Ihre gemeinsamen Kinder eine Erbengemeinschaft. Wie die Praxis zeigt, können unterschiedliche Interessen häufig zu Streit führen. Die nachfolgenden Fragen sollten Sie sich rechtzeitig stellen:

Möchte ich, dass mein Ehegatte bei der Verwaltung des Einfamilienhauses auf die Zustimmung der Kinder angewiesen ist?
Sollen – bei kinderlosen Familien – neben meinem Ehepartner auch meine Eltern miterben oder bei der Verwaltung des Hauses mitbestimmen?
Will ich die wirtschaftliche Lebensgrundlage meines Ehepartners vorrangig absichern?
Muss ich Streit zwischen den Erben befürchten?
Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?
Wie spare ich Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Wie kann ich liebgewonnene Personen bedenken und ungewollte oder missliebige Erben ausschließen?
Was ist der Pflichtteil?

In jedem Staat unterscheiden sich die erbrechtlichen Regelungen. Welche Regelung soll im Fall meines Todes gelten?
Was geschieht mit Immobilienvermögen im In- und Ausland?

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig – zu Lebzeiten – stellen sollten. Es empfiehlt sich, frühzeitig unseren qualifizierten anwaltlichen Rat einzuholen.

Wer soll mein Vermögen endgültig erhalten?
Wie sichere ich meinen Partner ausreichend ab?
Wie verpflichte ich meinen Partner, nach meinen Wünschen mit meinem Vermögen umzugehen?
Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern?
Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig – zu Lebzeiten – stellen sollten. Wir beraten Sie qualifiziert und helfen Ihnen gerne, Ihre Wünsche eindeutig und rechtssicher zu formulieren.

Als junger Unternehmer machen Sie sich in der Regel keine Gedanken über den Tod, die Verteilung Ihres Vermögens und eine Nachfolgeregelung. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig zu regeln, was zu regeln ist. Damit der Erbfall für die Hinterbliebenden und Ihr Unternehmen nicht zum Fiasko wird.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Ihren Betrieb nicht als Einheit. Im Falle des Todes entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, zum Beispiel zwischen Ehepartner und Kinder. Unterschiedliche Interessen führen dann häufig zu Streit.

In einer erbrechtlichen Regelung, zum Beispiel in einem Testament können Sie unter anderem folgende Fragen regeln:

Wie kann ich erreichen, dass der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet ist und nicht durch Streit unter den Erben gefährdet wird?
Wie bestimme ich einen Nachfolger, der den Betrieb im Falle meines Todes leitet?
Wie finde ich meine Kinder ab, die den Betrieb nicht übernehmen? Treffe ich für diese Versorgungsmaßnahmen?
Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
Wie muss ich die Nachfolge mit meinen Partnern im Unternehmen, zum Beispiel bei einer GmbH, abstimmen?
Wie schaffe ich steuergünstige Voraussetzungen für die Betriebsnachfolge?

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