Wir verfügen in unserer Kanzlei über drei Fachanwälte für Familienrecht, die unsere Mandanten bei der Vorbereitung und während der Dauer sämtlicher familienrechtlicher Verfahren beraten und betreuen. Wir entwerfen Eheverträge.
Wenn Sie Wert darauf legen, steht Ihnen nach Ihrer Wahl dabei die Vertretung entweder durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung.

Wir versuchen – soweit dies Ihrem Wunsch oder Ihrer Interessenlage entspricht – eine möglichst einvernehmliche Lösung zwischen den Ehegatten herbeizuführen und Ihnen hierdurch Kosten und Ärger zu ersparen.

Neben Ehescheidungen übernehmen wir die Beratung und gerichtliche Vertretung beim Versorgungsausgleich (Rente), bei sämtlichen Fragen, die die Kinder betreffen, wie elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Wir vertreten Sie beim Kindes- und Ehegattenunterhalt, bei der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere im Rahmen des Zugewinnausgleichs, bei Auseinandersetzungen um die Ehewohnung und beim Hausrat. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die jeweiligen steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Bezüge.

Wir nehmen am sogenannten „Hohenloher Modell“ teil, mit dem zum Wohle des Kindes Streitigkeiten vermieden und Verfahren beschleunigt werden.

Unsere Anwälte im Familienrecht

  • Rechtsanwältin Familienrecht Tilp

    Brunhilde Tilp

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Familienrecht
    Meditatorin

  • Rechtsanwältin Familienrecht Arbeitsrecht Schroether Weihbrecht

    Anja Schröther-Weihbrecht

    Partnerin
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Fachanwältin für Familienrecht

  • Rechtsanwalt Familienrecht Sauter

    Werner Sauter

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt Familienrecht

  • Rechtsanwältin Familienrecht Elena Ockert

    Elena Ockert

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Familienrecht
    Wirtschaftsjuristin (Uni Bayreuth)

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Themenbereiche im Familienrecht

Ca 40 % der Ehen in Deutschland werden geschieden. Der Wunsch der Ehepartner, sich auf Lebenszeit zu binden wird durch eine Trennung jäh beendet. Nach der Trennung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, in dem vieles neu zu regeln ist. Folgende Fragen stellen sich:

Wer bleibt in der Ehewohnung bzw. im gemeinsamen Haus? Muss ich ausziehen?
Was geschieht bei häuslicher Gewalt? Wer hilft mir?
Gibt es ein Frauenhaus, das mich und die Kinder aufnimmt?
Was geschieht mit den Kindern?
Darf ich bei Auszug Haushaltssachen/Hausrat mitnehmen?
Wie ist das gemeinsame Vermögen aufzuteilen?
Habe ich einen Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Wie kann ich mich vor illoyalen Handlungen des anderen Ehepartners schützen?
Was geschieht mit den Schulden?
Welche Rechte habe ich bei Gütergemeinschaft, Gütertrennung?
Von was lebe ich nach der Trennung? Haben die Kinder und ich einen Unterhaltsanspruch und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie viel bleibt mir als Unterhaltsschuldner nach Erfüllung der Unterhaltspflichten?
Was geschieht mit meiner Rente nach einer Scheidung? Was regelt der sogenannte Versorgungsausgleich?
Wann kann mein Anwalt einen Scheidungsantrag stellen?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wann ändern sich die Steuerklassen? Kann ich das begrenzte Realsplitting in Anspruch nehmen?
Welche finanziellen Folgen hat die Scheidung im übrigen?
Ist mein Ehevertrag wirksam? Soll ich eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung schließen?

Bei der Lösung all dieser Fragen helfen wir Ihnen gerne. Wir empfehlen Ihnen dringend, frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

In der Regel kann eine Ehe nach Ablauf eines Trennungsjahrs geschieden werden. Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin gestellt werden. Die Scheidung selbst wird durch eine Richterin/einen Richter beim Familiengericht ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt ist die anwaltliche Arbeit bereits getan. Der Scheidungstermin selbst dauert oft nur wenige Minuten.

Die emotionale Bewältigung einer Scheidung ist nicht einfach. Umso wichtiger ist daher, dass Ihr Anliegen ernstgenommen wird und Sie sich entsprechend aufgehoben fühlen. Wir nehmen uns für Sie Zeit.

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung entstehen bei den Ehepartnern oft Ängste und Fragen bezüglich der gemeinsamen Kinder. Es sind Fragen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Häufig ist ein Umzug in einen anderen Wohnort zu regeln, ein Schulwechsel, der Aufenthalt bei einem Elternteil und der regelmäßige Umgang des anderen Elternteils. Wie wird das Besuchsrecht geregelt?

Maßgebend ist das Kindeswohl, nicht der Wunsch der Eltern. Klare Absprachen zwischen den Eltern im Rahmen ihrer Elternverantwortung vermeiden Streit und dienen dem Wohl des Kindes. Wir beraten Sie gerne. Gegebenenfalls stellen wir die erforderlichen Anträge beim Familiengericht.

Regelmäßig ist der Unterhalt im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zwischen Eheleuten zu regeln. Dabei werden gesetzlich verschiedene zeitliche Phasen unterschieden:

Unterhalt während des Bestehens der Ehe – Familienunterhalt
Unterhalt während der Trennungszeit – Trennungsunterhalt oder Getrenntlebensunterhalt
Unterhalt nach der Scheidung – nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt kann aus folgenden Gründen verlangt werden:

Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes – Betreuungsunterhalt
Unterhalt wegen Alters – Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
sogenannter Aufstockungsunterhalt wegen eines Einkommensgefälles zwischen den Ehepartnern

Neben dem Unterhalt zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs gibt es auch Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt.

Nach Scheidung der Ehe ist die Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Es gibt nicht nur Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten, sondern auch:

Kindesunterhalt, meist nach der sog. Düsseldorfer Tabelle
Volljährigenunterhalt
Unterhalt von Müttern/Vätern nichtehelicher Kinder
Elternunterhalt
Verwandtenunterhalt

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, bestimmt sich hauptsächlich nach der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

Wahlweise stehen Ihnen ganz nach Ihrem Wunsch zur Beantwortung all dieser Fragen entweder unsere Fachanwältin für Familienrecht Tilp, unser Fachanwalt für Familienrecht Schmidt oder unser Fachanwalt für Familienrecht Sauter zur Verfügung. Alle drei verfügen über besondere Kenntnisse und Qualifikationen zu sämtlichen oben genannten Fragen.

Bei einer Scheidung ist die Vermögensauseinandersetzung ein wesentlicher Bestandteil. Hierbei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung des Zugewinnausgleichs, der Ehewohnung und des Hausrat. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die jeweiligen steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Bezüge.

Wissenswertes aus dem Familienrecht

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