Wenn gegenüber Mandanten ein Strafverfahren droht, ist das für sie äußerst belastend und oft auch existenzbedrohend. Lässt sich der Beschuldigte auf Aussagen gegenüber der Polizei ein, werden häufig Fehler gemacht, die sich im nachfolgenden Strafverfahren kaum noch korrigieren lassen. Deshalb gilt in solchen Fällen immer: nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keinerlei Angaben zur Sache. Wenn Sie uns frühzeitig einschalten, können wir ggf. verhindern, dass Untersuchungshaft oder Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden bzw. Geldstrafen und Bußgelder gegen Sie ausgesprochen werden.

Unsere Anwälte im Strafrecht

  • Rechtsanwältin Strafrecht Baumann

    Kerstin Baumann

    Partnerin
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Strafrecht

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Themenbereiche im Strafrecht

Wir unterstützen Sie in Wirtschaftsstrafsachen, wie Untreue, Insolvenzstrafrecht, Bankrott oder Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen bzw. Betrug, ebenso wie beispielsweise in Fällen, in denen Ihnen ein Diebstahl, eine Erpressung oder eine Urkundenfälschung, eine Nötigung, Brandstiftung, Beleidigung oder auch ein Sexualdelikt vorgeworfen werden.

Selbstverständlich vertreten wir auch Jugendliche und Heranwachsende, wenn ihnen Straftaten vorgeworfen werden. Häufig sind wir in der Lage, das Strafmaß zu reduzieren oder Jugendstrafen zu vermeiden. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt uneingeschränkt das Jugendgerichtsgesetz, für 18 bis 20-jährige Heranwachsende sind bestimmte Vorschriften im Einzelfall ebenfalls noch anwendbar. Im Jugendstrafrecht geht es in erster Linie nicht darum, die Täter zu bestrafen, sondern zu erziehen. Deshalb fallen die Strafen in der Regel im Bereich des Jugendstrafrechts deutlich geringer aus. Typischerweise kommt es in diesem Bereich häufig zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Drogendelikten, Alkoholmissbrauch, Fahren ohne Führerschein, Betrug, Erpressung, Beförderungserschleichung, Ladendiebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. In all diesen Fällen vertreten wir Sie kompetent und erfahren.

Wir vertreten Sie, wenn Ihnen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten eine Straftat vorgeworfen wird. Das geht im Straßenverkehr oft schneller, als man denkt, z.B. im Falle einer Trunkenheitsfahrt, bei Unfallflucht, beim Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung. Das Problem im Verkehrsstrafrecht ist häufig, dass der Führerschein in Gefahr ist oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Besonders problematisch ist das, wenn man aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist. Im Fall der Fälle empfehlen wir, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei Gebrauch zu machen und vor allem unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Typische weitere Verkehrsstrafdelikte, in denen wir Sie vertreten, sind beispielsweise eine Beleidigung im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Gebrauch nicht versicherter Fahrzeuge, Kennzeichenmissbrauch, Nötigung oder unterlassene Hilfeleistung.

Wissenswertes aus dem Strafrecht

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