Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an allen Standorten. Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor und nach einer Kündigung oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte bei der Begründung und Beendigung ihrer Dienstverhältnisse.

Wir beraten Arbeitgeber im Umgang mit Betriebsräten und generell in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hofmann
  • Rechtsanwältin Familienrecht Arbeitsrecht Schroether Weihbrecht
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Christoph Gollmer
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Alexander Krafft

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag

Typische Themen unserer arbeitsrechtlichen Beratung durch unsere Fachanwälte in diesem Rahmen sind folgende:

Wann versuche ich als Arbeitgeber, mit meinem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren? Ist es umgekehrt als Arbeitnehmer für mich sinnvoll, einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen? Welche Formvorschriften sind dabei zu beachten und was sollte inhaltlich insoweit unbedingt geregelt werden? Kommt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht? Unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich? Wie gehe ich auf Arbeitgeberseite taktisch vor, um mögliche Abfindungsforderungen auf Arbeitnehmerseite möglichst zu verhindern und umgekehrt: Wie verhalte ich mich auf Arbeitnehmerseite taktisch, um eine möglichst hohe Abfindungsforderung gegenüber dem Arbeitgeber zu realisieren?

Das Weisungsrecht, Urlaub, Lohn, Teilzeit, etc.

Typische Fragen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise:

Welche Arbeiten muss ich als Arbeitnehmer verrichten? Wie weit reicht mein Weisungsrecht als Arbeitgeber? Wann darf ich einen Arbeitnehmer versetzen? Darf ich als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen? In welchen Fällen muss ich als Arbeitnehmer eine Freistellung akzeptieren? Wann ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet? Wie viele Tage Urlaub hat der Arbeitnehmer und welche Pflichten hat der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang? Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld? Unter welchen Voraussetzungen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer, wenn mein Arbeitgeber die Firma verkauft oder Insolvenz anmelden muss? Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung und unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber eine durch den Arbeitnehmer begehrte Teilzeitbeschäftigung ablehnen?

Arbeitsvertrag: Stellenausschreibung, Fragerechte und Inhalt

Sowohl auf Arbeitgeberseite, wie auch auf Arbeitnehmerseite empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auf Arbeitgeberseite muss entschieden werden, ob man ein Dauerarbeitsverhältnis anbieten möchte oder lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Bereits bei einer Stellenausschreibung stellen sich Fragen nach möglichen Diskriminierungen. Welche Fragerechte hat der Arbeitgeber bei einer Einstellung, beispielsweise nach einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, nach Gesundheitszustand, Krankheiten, Geschlecht oder Gewerkschaftszugehörigkeit, nach Schwerbehinderung oder Vorstrafen etc.? Welche Rechtsfolgen haben falsche Antworten des Arbeitnehmers auf solche Fragen? Wie kann ich als Arbeitgeber den Inhalt eines Arbeitsvertrages, soweit das die Rechtsprechung und Gesetzeslage zulässt, möglichst arbeitgeberfreundlich gestalten? Was muss ich als Arbeitgeber tun, um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu genügen?

Unsere Anwälte im Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hofmann

    Joachim Hofmann

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwältin Familienrecht Arbeitsrecht Schroether Weihbrecht

    Anja Schröther-Weihbrecht

    Partnerin
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Fachanwältin für Familienrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Christoph Gollmer

    Christoph Gollmer

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Alexander Krafft

    Alexander Krafft

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Themenbereiche im Arbeitsrecht

Ja, während der Probezeit (maximal 6 Monate) kann Ihnen mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss keinen Kündigungsgrund angeben und der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt noch nicht.

Aber: Auch in der Probezeit darf nicht diskriminierend gekündigt werden (z.B. wegen Schwangerschaft, Behinderung, ethnischer Herkunft). Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

In den meisten Fällen ja. Bei verhaltensbedingten Kündigungen (z.B. Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung) muss der Arbeitgeber Sie in der Regel zunächst abmahnen und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Verhalten zu ändern. Erst bei wiederholten Verstößen ist eine Kündigung möglich.

Ausnahmen: Bei schweren Pflichtverletzungen (z.B. Diebstahl, Betrug, tätliche Angriffe) kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung wird in der Regel im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs ausgehandelt.

Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € Bruttogehalt wären das etwa 20.000 € Abfindung. Die tatsächliche Höhe hängt aber von vielen Faktoren ab (Kündigungsgrund, Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Alter, etc.).

Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wenn Sie sie versäumen, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Wichtig: Wenden Sie sich sofort nach Erhalt einer Kündigung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Ja, eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich. Die Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung, sie verlängert aber die Kündigungsfrist nicht. Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung:

• Negative Gesundheitsprognose (weitere Erkrankungen sind zu erwarten)

• Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (z.B. hohe Fehlzeiten)

• Interessenabwägung fällt zugunsten des Arbeitgebers aus

• Keine milderen Mittel (z.B. Versetzung) Eine Kündigung nur wegen einer aktuellen Erkrankung ist in der Regel unwirksam.

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