Sie hatten einen Verkehrsunfall und die gegnerische Versicherung zahlt nicht? Sie haben Ihren Führerschein verloren und fragen sich, wie Sie ihn zurückbekommen? Oder Sie wurden geblitzt und drohen nun Punkte in Flensburg?

Verkehrsrechtliche Probleme können Ihren Alltag massiv beeinträchtigen – sei es durch finanzielle Belastungen nach einem Unfall oder durch den Verlust der Fahrerlaubnis. Wir wissen, dass Mobilität für Sie wichtig ist – beruflich und privat.

Unsere Anwälte im Verkehrsrecht helfen Ihnen bei der Unfallregulierung, bei Bußgeldverfahren, bei Fahrverboten und bei der Wiedererlangung Ihres Führerscheins. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen durch und verteidigen Sie gegen ungerechtfertigte Vorwürfe.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Kontaktieren Sie uns und wir kümmern uns um Ihre Ansprüche.

Unsere Anwälte im Verkehrsrecht

  • Rechtsanwältin Verkehrsrecht Bergmann

    Katharina Bergmann

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Verkehrsrecht

  • Rechtsanwältin Verkehrsrecht Mammel

    Maike Mammel

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Emanuel Heuberger

    Emanuel Heuberger

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Christoph Mütsch

    Christoph Mütsch

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Rechtsanwalt für Medizinrecht

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Themenbereiche im Verkehrsrecht

Sofort am Unfallort:

1. Unfallstelle absichern (Warnblinklicht, Warndreieck)

2. Verletzte versorgen (Erste Hilfe, Notruf 112)

3. Polizei rufen (bei Personenschäden Pflicht, sonst empfohlen)

4. Daten austauschen (Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen)

5. Unfallstelle dokumentieren (Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Straßensituation)

6. Zeugen sichern (Namen und Kontaktdaten notieren)

Danach:
7. Versicherung informieren (eigene Versicherung innerhalb einer Woche)

8. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben

9. Anwalt konsultieren (insbesondere bei Personenschäden oder Streit über Schuldfrage)

Ja, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten. Sie haben als Geschädigter Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die zur Schadensregulierung notwendig sind.

Wenn Sie der Verursacher sind: Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten (falls vorhanden). Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt keine Anwaltskosten für Ihre Verteidigung.

Wichtig: Beauftragen Sie einen Anwalt, bevor Sie Erklärungen gegenüber der Versicherung abgeben!

Bei klarer Haftungslage und reinen Sachschäden dauert die Regulierung in der Regel 2-6 Wochen. Bei Personenschäden oder strittiger Haftung kann es mehrere Monate bis Jahre dauern.

Beschleunigung:

• Vollständige Unterlagen einreichen (Fotos, Gutachten, Rechnungen)

• Fristen setzen (2 Wochen zur Stellungnahme)

• Anwalt einschalten (erhöht Druck auf Versicherung)

Bei Verzögerung: Sie können Verzugszinsen verlangen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz).

Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie durch den Unfall Personenschäden (Verletzungen) erlitten haben. Die Höhe hängt ab von:

• Art und Schwere der Verletzungen

• Dauer der Behandlung

• Dauerschäden

• Grad des Verschuldens des Unfallverursachers

Beispiele:

• Schleudertrauma (leicht): 500-2.000 €

• Armbruch: 3.000-10.000 €

• Schwere Verletzungen mit Dauerschäden: 50.000 € und mehr

Wichtig: Lassen Sie sich sofort ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie alle Behandlungen!

Ja, bei 8 Punkten in Flensburg wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Das Punktesystem funktioniert so:

1-3 Punkte: Vormerkung (keine Konsequenzen)
4-5 Punkte: Ermahnung und Hinweis auf Fahreignungsseminar (freiwillig, 1 Punkt Rabatt)
6-7 Punkte: Verwarnung und Hinweis auf Fahreignungsseminar (kein Rabatt mehr möglich)
8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkteverfall:

• 1 Punkt: Verjährung nach 2,5 Jahren

• 2 Punkte: Verjährung nach 5 Jahren

• 3 Punkte: Verjährung nach 10 Jahren

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt!

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