Ihre Ehe ist zerbrochen und Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll? Sie machen sich Sorgen um das Sorgerecht für Ihre Kinder? Oder Sie fragen sich, ob Sie nach der Trennung Unterhalt zahlen müssen – oder ob Ihnen Unterhalt zusteht?

Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den emotional schwierigsten Lebenssituationen. Neben dem persönlichen Schmerz kommen rechtliche Fragen hinzu, die Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder betreffen. Wir verstehen, dass Sie in dieser Zeit nicht nur einen Anwalt brauchen, sondern jemanden, der Ihnen mit Einfühlungsvermögen und klarer Strategie zur Seite steht.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht begleiten Sie durch alle Phasen der Trennung und Scheidung. Wir beraten Sie zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung. Unser Ziel ist es, eine faire Lösung zu finden – im Interesse aller Beteiligten, insbesondere Ihrer Kinder.

Sie sind nicht allein. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie finden.

Unsere Anwälte im Familienrecht

  • Fuchs Anwalt Familienrecht

    Charlotte Fuchs

    Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin Familienrecht Tilp

    Brunhilde Tilp

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Familienrecht
    Meditatorin

  • Rechtsanwältin Familienrecht Arbeitsrecht Schroether Weihbrecht

    Anja Schröther-Weihbrecht

    Partnerin
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Fachanwältin für Familienrecht

  • Rechtsanwalt Familienrecht Sauter

    Werner Sauter

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt Familienrecht

  • Rechtsanwältin Familienrecht Elena Ockert

    Elena Ockert-Streicher

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Familienrecht
    Wirtschaftsjuristin (Uni Bayreuth)

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Themenbereiche im Familienrecht

Eine Scheidung dauert in der Regel zwischen 4 und 12 Monaten. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung kann das Verfahren bereits nach 4-6 Monaten abgeschlossen sein. Bei streitigen Scheidungen mit komplexen Vermögensverhältnissen kann es auch länger dauern.

Wichtig: Das Trennungsjahr muss nachweisbar sein, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen können.

Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen, auch wenn die Eltern nicht mehr zusammenleben. Beide Elternteile treffen wichtige Entscheidungen (z.B. Schulwahl, medizinische Eingriffe) gemeinsam. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo das Kind hauptsächlich wohnt) kann jedoch einem Elternteil übertragen werden.

Ein alleiniges Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen angeordnet, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsam zu entscheiden.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt zwei Arten von Unterhalt:

Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss in der Regel Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Ehegattenunterhalt: Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wenn ein Ehepartner nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann (z.B. wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit). Die Höhe und Dauer hängen von der Ehedauer, den Einkommensverhältnissen und anderen Faktoren ab.

Nein, nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils. Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, dürfen Sie Ihr Kind nicht ohne Einwilligung des anderen Elternteils dauerhaft ins Ausland verbringen. Auch längere Urlaubsreisen ins Ausland sollten abgestimmt werden.

Ein eigenmächtiges Verbringen des Kindes ins Ausland kann strafrechtliche Konsequenzen haben (Kindesentziehung) und führt in der Regel dazu, dass das Sorgerecht entzogen wird.

Das gemeinsame Haus gehört zum Zugewinnausgleich, wenn Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (was in Deutschland der Regelfall ist). Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. Verkauf: Das Haus wird verkauft und der Erlös aufgeteilt

2. Übernahme: Ein Ehepartner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus

3. Weiternutzung: Ein Ehepartner bleibt im Haus wohnen (z.B. wegen der Kinder), der andere erhält Ausgleichszahlungen

Die konkrete Lösung hängt von Ihren Vermögensverhältnissen, der Finanzierung und den Bedürfnissen der Kinder ab.

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