Immer wieder schildern Mandanten uns ein wiederkehrendes Problem: Nach einem kräftigen Regenguss steht plötzlich das eigene Grundstück unter Wasser – und die Ursache liegt nicht allein im Wetter, sondern oft beim Nachbarn. Dessen Grundstück wurde baulich verändert oder ist unzureichend entwässert, sodass das Niederschlagswasser unkontrolliert überläuft.

Was viele nicht wissen: In solchen Fällen bestehen klare rechtliche Ansprüche – und wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

Veränderungen auf dem Nachbargrundstück – ein rechtliches Risiko

Ob durch Aufschüttungen, neue Befestigungen oder fehlende Entwässerungsanlagen – wer sein Grundstück verändert, beeinflusst auch die natürliche Wasserführung. Gelangt dadurch Niederschlagswasser auf ein benachbartes Grundstück, spricht man juristisch von einer unmittelbaren Zuführung. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Immission nach § 906 BGB.

Wann ist die Wasserzuführung unzulässig?

Solche Einwirkungen sind grundsätzlich unzulässig, wenn sie zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen – etwa:

  • feuchte oder überschwemmte Keller,
  • Schäden an Gartenanlagen oder Pflasterflächen,
  • durchnässte Grundstücksbereiche.

In solchen Fällen stehen dem geschädigten Grundstückseigentümer insbesondere zwei Ansprüche zu:

  • Unterlassung weiterer Zuführungen gemäß § 1004 BGB,
  • Beseitigung der Ursache (z. B. Rückbau, Nachrüstung einer Entwässerung).

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte sind eindeutig: Wer bauliche Maßnahmen auf seinem Grundstück vornimmt, muss dafür sorgen, dass das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück verbleibt oder ordnungsgemäß abgeleitet wird. Die natürliche Wasserführung darf nicht so verändert werden, dass es auf Nachbars Grundstück zu Beeinträchtigungen kommt.

Was tun bei Regenwasserproblemen durch den Nachbarn?

Wenn Sie feststellen, dass Regenwasser vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück übertritt, sollten Sie folgendes tun:

  1. Dokumentation: Fotos, Videos, Wetterdaten und ggf. Zeugen sichern.
  2. Rechtsberatung einholen: Oft reicht ein anwaltliches Schreiben oder eine Prüfung der Entwässerungspflicht aus, um Abhilfe zu schaffen.

Fazit: Sie müssen sich nicht mit Wasserschäden abfinden

Unsere Kanzlei ist auf das private und öffentliche Baurecht spezialisiert. Wir prüfen Ihre Ansprüche, beraten zu technischen und rechtlichen Lösungen und vertreten Sie – außergerichtlich wie gerichtlich – bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Haben Sie ähnliche Probleme mit überlaufendem Regenwasser?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Mehr zu diesem Thema

  • 30. Juli. 2023

    Die Bedenkenanzeige ist ein wichtiges Instrument im Bauvertrag, um potenzielle Probleme und Risiken frühzeitig anzusprechen und gemeinsame Lösungen zu finden. Aber wann genau ist eine Bedenkenanzeige erforderlich? In diesem Blogbeitrag werden wir genauer [...]

  • 23. Mai. 2023

    Die Erfordernisse einer förmlichen Abnahme im Bauvertrag können je nach den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren Gesetzen variieren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt keine zwingende Vorgabe für die Abnahme, weswegen diese auch stillschweigend [...]

  • 01. März. 2024

    Im Bauvertragsrecht spielt die Abnahme der Werkleistung eine zentrale Rolle. Sie markiert nicht nur den Zeitpunkt der Gefahrübergabe vom Unternehmer auf den Besteller, sondern auch den Beginn der Verjährungsfrist für die Mängelgewährleistung. Mit [...]

Beitrag von

  • Mario Winzek
    Mario Winzek
    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Beitrag von

  • Mario Winzek
    Mario Winzek
    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht