Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallprozess: Was ist erlaubt?
Immer mehr Autofahrer nutzen Dashcams, um im Falle eines Unfalls nicht ohne Beweise dazustehen. Doch die rechtliche Lage in Deutschland ist komplex: Einerseits verstoßen permanente Aufzeichnungen gegen den Datenschutz, andererseits können sie vor Gericht entscheidend sein. Wie passt das zusammen?
Der Grundsatz: Datenschutz vs. Beweisinteresse
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2018 in einem wegweisenden Urteil (Az. VI ZR 233/17) klargestellt: Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist datenschutzrechtlich unzulässig. Wer dauerhaft filmt, riskiert Bußgelder. Dennoch bedeutet ein Datenschutzverstoß im Zivilprozess nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot.
Ob eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht verwertet werden darf, entscheidet der Richter im Einzelfall durch eine Interessen- und Güterabwägung. Dabei stehen sich das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten und das Interesse des Geschädigten an der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber.
Aktuelle Rechtsprechung bestätigt BGH-Linie
Auch neuere Urteile bestätigen diese Linie. So entschied das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 13.06.2024, Az. 13 S 85/23) und das OLG Schleswig (Urteil vom 11.02.2025, Az. 7 U 14/24), dass die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen grundsätzlich zulässig ist. Besonders bei der typischen „Beweisnot“ nach Verkehrsunfällen – wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt oder die Aussagen der Beteiligten widersprüchlich sind – überwiegt oft das Interesse an der Sachverhaltsaufklärung.
„Nur weil ein Beweismittel unzulässig oder rechtswidrig erhoben wurde, führt dies im Zivilprozess nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot.“
Praxistipp für Autofahrer
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Dashcam verwenden, die nicht dauerhaft speichert, sondern die Aufnahmen fortlaufend überschreibt und nur bei einer Erschütterung (G-Sensor) oder manueller Auslösung dauerhaft sichert. Dies entspricht dem Prinzip der Datensparsamkeit und minimiert das Risiko von Bußgeldern.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und die Schuldfrage ist unklar? Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei ADVOCA Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche durch – notfalls auch mit Hilfe Ihrer Dashcam-Aufnahmen. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung!



