Die ersten Monate in einem neuen Job gelten als Bewährungszeit – für beide Seiten. Doch was viele nicht genau wissen: Während der Probezeit gelten vereinfachte Kündigungsregeln, die Arbeitnehmer schnell treffen können. In diesem Beitrag erklären wir, welche Rechte und Pflichten bestehen und wann sich rechtlicher Beistand lohnt.
Was bedeutet „Probezeit“?
Die Probezeit ist eine vereinbarte Erprobungsphase am Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Sie darf laut § 622 Abs. 3 BGB maximal sechs Monate dauern. In dieser Zeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer prüfen, ob das Arbeitsverhältnis langfristig passt.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von nur zwei Wochen beendet werden – und zwar ohne Angabe von Gründen. Eine Kündigung „über Nacht“ ist also nicht möglich, sie muss stets die zweiwöchige Frist einhalten.
Wichtig: Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Entscheidend ist also, wann das Schreiben tatsächlich beim Arbeitnehmer eingeht – nicht das Datum des Briefes.
Muss ein Grund genannt werden?
In der Probezeit besteht kein Anspruch auf eine Begründung. Arbeitgeber dürfen kündigen, ohne die Entscheidung zu rechtfertigen – etwa weil sie nicht überzeugt sind, weil die Arbeitsleistung nicht passt oder das Teamgefüge nicht stimmt.
Etwas anderes gilt nur bei Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft). In solchen Fällen greifen besondere gesetzliche Schutzvorschriften, auch während der Probezeit.
Was tun bei einer Kündigung?
Wer eine Kündigung erhält, sollte den Zugang und das Datum dokumentieren und die Kündigung genau prüfen. Auch in der Probezeit kann eine Kündigung unwirksam sein – etwa wenn sie formell fehlerhaft ist (z. B. nicht schriftlich) oder gegen Diskriminierungsverbote verstößt.
Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich auch in der Probezeit möglich, muss aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).
Unser Praxistipp
Arbeitnehmer sollten Kündigungen in der Probezeit nicht einfach hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob Formfehler oder Verstöße gegen Schutzrechte vorliegen. Selbst wenn der Arbeitgeber die Probezeit nutzt, um sich schnell zu trennen, ist nicht jede Kündigung automatisch wirksam.
Fazit: Während der Probezeit gelten zwar erleichterte Kündigungsbedingungen, doch auch hier muss rechtlich korrekt gehandelt werden. Arbeitnehmer haben Rechte – und es lohnt sich, diese zu kennen.
Sie haben eine Kündigung in der Probezeit erhalten?
Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und prüfen, ob sich rechtliche Schritte lohnen.
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