Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 17. Februar 2026 entschieden: Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter in ganz Deutschland. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte des Urteils zusammen und erklären, was es für Sie bedeutet.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument, das in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Erhöhung der Mieten bei Neuvermietungen begrenzen soll. Die Miete darf bei einer Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Mit seinem Beschluss (Az. 1 BvR 183/25) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde einer Vermietergesellschaft zurückgewiesen. Das Gericht stellt klar, dass der mit der Mietpreisbremse verbundene Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber verfolge mit der Regelung legitime sozialpolitische Ziele, wie den Schutz vor Verdrängung und die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Ballungszentren.

Besonders praxisrelevant: Das Gericht stellt klar, dass die Eignung einer Regelung nicht dadurch entfällt, dass sie in der Realität oft missachtet wird. Verstöße sprechen nicht gegen die Regel, sondern für bessere Durchsetzung.

Was bedeutet das für Mieter?

Für Mieter bedeutet die Entscheidung eine Stärkung ihrer Rechte. Wenn Sie in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse eine Wohnung neu anmieten, können Sie prüfen, ob die verlangte Miete zulässig ist. Ist sie zu hoch, können Sie die überzahlte Miete zurückfordern. Wichtig ist hierbei, die Miete form- und fristgerecht zu rügen.

Praktische Tipps für Mieter

  • Geltungsbereich prüfen: Finden Sie heraus, ob in Ihrer Stadt oder Gemeinde die Mietpreisbremse gilt.
  • Mietspiegel einsehen: Vergleichen Sie Ihre Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Ausnahmen beachten: Prüfen Sie, ob eine der gesetzlichen Ausnahmen (Neubau, Modernisierung) vorliegt.
  • Rüge erheben: Bei überhöhter Miete sollten Sie den Vermieter schriftlich rügen – am besten anwaltlich beraten.

Was bedeutet das für Vermieter?

Vermieter müssen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse genau beachten, um rechtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Verluste zu vermeiden. Eine sorgfältige Dokumentation der Vormiete und etwaiger Modernisierungsmaßnahmen ist unerlässlich.

Praktische Tipps für Vermieter

  • Mietpreisbremse beachten: Informieren Sie sich, ob Ihre Immobilie im Geltungsbereich liegt.
  • Miete korrekt berechnen: Ermitteln Sie die zulässige Miete anhand des qualifizierten Mietspiegels.
  • Ausnahmen dokumentieren: Halten Sie alle relevanten Informationen zu Neubau, Modernisierungen oder einer höheren Vormiete schriftlich fest.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Rechtsklarheit und stärkt die Position von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten. Gleichzeitig sind Vermieter in der Pflicht, die gesetzlichen Regelungen genau einzuhalten. Haben Sie Fragen zur Mietpreisbremse oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Die Experten von ADVOCA Rechtsanwälte beraten Sie gerne.

Quellen: Tagesschau.de, 17.02.2026 | Aktenzeichen: 1 BvR 183/25

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