Anwalt für Familienrecht: Unterhalt, Sorgerecht und Trennung. ADVOCA Rechtsanwälte berät an vier Standorten, persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder digital.
Wenn die Ehe zerbricht
Ihre Ehe ist zerbrochen und Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll.
Sie machen sich Sorgen um das Sorgerecht für Ihre Kinder. Oder Sie fragen sich, ob Sie nach der Trennung Unterhalt zahlen müssen – oder ob Ihnen Unterhalt zusteht.
Neben dem persönlichen Schmerz
Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den emotional schwierigsten Lebenssituationen. Dazu kommen rechtliche Fragen, die Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder betreffen.
Wir verstehen, dass Sie in dieser Zeit nicht nur einen Anwalt brauchen, sondern jemanden, der Ihnen mit Einfühlungsvermögen und klarer Strategie zur Seite steht.
Wobei wir Sie begleiten
Unsere Fachanwälte für Familienrecht begleiten Sie durch alle Phasen der Trennung und Scheidung. Häufig geht es um diese Punkte:
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Unterhalt nach der Trennung
- Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Unser Ziel ist eine faire Lösung – im Interesse aller Beteiligten, insbesondere Ihrer Kinder.
Häufige Fragen zum Familienrecht
Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland?
Eine Scheidung dauert in der Regel zwischen 4 und 12 Monaten. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung kann das Verfahren bereits nach 4-6 Monaten abgeschlossen sein. Bei streitigen Scheidungen mit komplexen Vermögensverhältnissen kann es auch länger dauern.
Wichtig: Das Trennungsjahr muss nachweisbar sein, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen können.
Wer bekommt das Sorgerecht nach der Trennung?
Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen, auch wenn die Eltern nicht mehr zusammenleben. Beide Elternteile treffen wichtige Entscheidungen (z.B. Schulwahl, medizinische Eingriffe) gemeinsam. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo das Kind hauptsächlich wohnt) kann jedoch einem Elternteil übertragen werden.
Ein alleiniges Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen angeordnet, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Eltern nicht in der Lage sind, gemeinsam zu entscheiden.
Muss ich nach der Scheidung Unterhalt zahlen?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt zwei Arten von Unterhalt:
Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss in der Regel Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Ehegattenunterhalt: Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wenn ein Ehepartner nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann (z.B. wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit). Die Höhe und Dauer hängen von der Ehedauer, den Einkommensverhältnissen und anderen Faktoren ab.
Kann ich mein Kind nach der Trennung ins Ausland mitnehmen?
Nein, nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils. Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, dürfen Sie Ihr Kind nicht ohne Einwilligung des anderen Elternteils dauerhaft ins Ausland verbringen. Auch längere Urlaubsreisen ins Ausland sollten abgestimmt werden.
Ein eigenmächtiges Verbringen des Kindes ins Ausland kann strafrechtliche Konsequenzen haben (Kindesentziehung) und führt in der Regel dazu, dass das Sorgerecht entzogen wird.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei der Scheidung?
Das gemeinsame Haus gehört zum Zugewinnausgleich, wenn Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (was in Deutschland der Regelfall ist). Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- Verkauf: Das Haus wird verkauft und der Erlös aufgeteilt
- Übernahme: Ein Ehepartner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus
- Weiternutzung: Ein Ehepartner bleibt im Haus wohnen (z.B. wegen der Kinder), der andere erhält Ausgleichszahlungen
Die konkrete Lösung hängt von Ihren Vermögensverhältnissen, der Finanzierung und den Bedürfnissen der Kinder ab.