Sind Sie zu schnell gefahren, haben Sie den Abstand nicht eingehalten oder sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und sind sicher, es war grün? Wir beraten und verteidigen Sie, wenn Ihnen ein Bußgeld droht. Nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob sich die Aufrechterhaltung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, ob es Sinn macht, ein technisches Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben oder manchmal auch einfach nur ein anstehendes Fahrverbot in einem Zeitraum zu legen, der für Sie am günstigsten ist.
Haben Sie wieder mal zu Unrecht Punkte kassiert oder ist ihr Punktekonto in Flensburg bedrohlich gefüllt, so sind Sie bei unserer Fachanwältin für Verkehrsrecht genau richtig. Gleiches gilt wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis oder deren Wiedererlangung geht. Insbesondere wenn Sie dem Landratsamt ein medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU), im Volksmund auch bekannt als „Idiotentest“, vorlegen müssen, ist es außerordentlich wichtig, frühzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und zwar nicht erst dann, wenn Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt haben. Schon unmittelbar nach Verlust des Führerscheins muß abgeklärt werden, ob Sie zum Bestehen der MPU einen Abstinenz- oder nach Konsum harter Drogen ggf. einen Therapienachweis erbringen müssen, sonst verlieren Sie wertvolle Zeit. Wir beraten Sie, wie Sie die Zeit der Führerscheinsperre am besten nutzen, um fit zu für die MPU zu werden.