Wir verfügen in unserer Kanzlei über drei Fachanwälte für Familienrecht, die unsere Mandanten bei der Vorbereitung und während der Dauer sämtlicher familienrechtlicher Verfahren beraten und betreuen. Wir entwerfen Eheverträge.
Wenn Sie Wert darauf legen, steht Ihnen nach Ihrer Wahl dabei die Vertretung entweder durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht zur Verfügung.
Wir versuchen – soweit dies Ihrem Wunsch oder Ihrer Interessenlage entspricht – eine möglichst einvernehmliche Lösung zwischen den Ehegatten herbeizuführen und Ihnen hierdurch Kosten und Ärger zu ersparen.
Neben Ehescheidungen übernehmen wir die Beratung und gerichtliche Vertretung beim Versorgungsausgleich (Rente), bei sämtlichen Fragen, die die Kinder betreffen, wie elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Wir vertreten Sie beim Kindes- und Ehegattenunterhalt, bei der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere im Rahmen des Zugewinnausgleichs, bei Auseinandersetzungen um die Ehewohnung und beim Hausrat.
Wir nehmen am sogenannten „Hohenloher Modell“ teil, mit dem zum Wohle des Kindes Streitigkeiten vermieden und Verfahren beschleunigt werden.