Wenn gegenüber Mandanten ein Strafverfahren droht, ist das für sie äußerst belastend und oft auch existenzbedrohend. Lässt sich der Beschuldigte auf Aussagen gegenüber der Polizei ein, werden häufig Fehler gemacht, die sich im nachfolgenden Strafverfahren kaum noch korrigieren lassen. Deshalb gilt in solchen Fällen immer: nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keinerlei Angaben zur Sache. Wenn Sie uns frühzeitig einschalten, können wir ggf. verhindern, dass Untersuchungshaft oder Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden bzw. Geldstrafen und Bußgelder gegen Sie ausgesprochen werden.