Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) entschieden, dass das digitale Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang mehr begründet. Arbeitgeber sollten auf persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder protokollierte Botenzustellung umstellen.



