Keine Gewinnerzielung durch Untervermietung: Der BGH zieht eine klare Grenze für Mieter und stärkt die Rechte von Vermietern deutlich.

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2026 (Az. VIII ZR 228/23) sorgt für Klarheit auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Mieter haben kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, wenn sie damit einen Gewinn erzielen wollen, der über ihre eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgeht. Wer seine Wohnung dennoch unerlaubt und gewinnbringend untervermietet, riskiert die Kündigung.

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