Ab dem 1. Juli 2026 tritt in Deutschland eine weitreichende Mietrechtsreform in Kraft. Das sogenannte „Mietrecht II“ und das parallel in Kraft tretende Gebäudemodernisierungsgesetz bringen tiefgreifende Änderungen für Mieter und Vermieter mit sich.
Deckelung der Indexmieten
Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine strenge Kappungsgrenze: Die Miete darf pro Jahr um maximal 3,5 Prozent erhöht werden, selbst wenn die tatsächliche Inflationsrate deutlich höher liegt.
Das Ende des pauschalen Möblierungszuschlags
Der Möblierungszuschlag wird streng reguliert und darf künftig nur noch den niedrigeren von zwei Werten betragen: Entweder 5 Prozent der Nettokaltmiete oder den realen Zeitwert der Möbel nach linearer Abschreibung.
Hälftige Teilung der Heizkosten bei Gas und Öl
Vermieter müssen sich ab Juli 2026 hälftig (50/50) an bestimmten Betriebskosten beteiligen – CO2-Preis, Gasnetzentgelte und Biogas-Aufschläge.
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