Das BAG hat mit Urteil vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) entschieden, dass Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für den Zugang von Dokumenten begründen. Arbeitgeber müssen ihre Prozesse anpassen und auf persönliche Übergabe oder Botenzustellung umstellen.

