BAG-Urteil: Der Tod des Einwurfeinschreibens als Kündigungsnachweis
In der arbeitsrechtlichen Praxis galt das Einwurfeinschreiben lange Zeit als sicherer Weg, um den Zugang wichtiger Dokumente wie Kündigungen oder Einladungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nachzuweisen. Doch ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) ändert dies nun grundlegend.



