Streit um Blitzer-Rohmessdaten: BGH soll endlich Klarheit schaffen
Wer geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhält, hat das Recht, die Messung überprüfen zu lassen. Doch was passiert, wenn das Messgerät die sogenannten Rohmessdaten gar nicht speichert? Kann ein faires Verfahren dann überhaupt noch gewährleistet werden? Diese Frage spaltet die deutsche Justiz seit Jahren. Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) auf Vorlage des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 1 Ss (OWi) 112/24) eine bundesweit einheitliche Klärung herbeiführen.
Das Problem der fehlenden Rohmessdaten
Viele moderne Geschwindigkeitsmessgeräte, wie beispielsweise das häufig eingesetzte Modell Vitronic PoliScan FM1, speichern nach Abschluss der Messung nur noch das Endergebnis. Die zugrundeliegenden Rohmessdaten werden gelöscht. Für Betroffene und deren Verteidiger bedeutet dies: Eine nachträgliche, konkrete Überprüfung der Messung auf technische Fehler ist faktisch unmöglich.
Während der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bereits 2019 entschied, dass dies das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, sehen viele andere Oberlandesgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18) dies anders. Sie argumentieren, dass die in Deutschland zugelassenen Geräte hohen Anforderungen genügen und regelmäßig geeicht werden. Eine Speicherung der Rohdaten sei daher nicht zwingend erforderlich.
Uneinheitliche Rechtsprechung führt zu Rechtsunsicherheit
Diese unterschiedlichen Auffassungen führen zu einer massiven Rechtsunsicherheit. Während ein Verfahren im Saarland wegen fehlender Rohmessdaten oft eingestellt wird, drohen Betroffenen in anderen Bundesländern bei gleicher Sachlage hohe Geldbußen und Fahrverbote. Das Saarländische Oberlandesgericht hat nun ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches bestätigt, dass ohne Rohmessdaten eine Überprüfung nicht möglich ist. Um die bundesweite Uneinheitlichkeit zu beenden, wurde die Sache dem BGH vorgelegt.
„Es kann nicht vom Wohnort oder dem Ort des Verkehrsverstoßes abhängen, ob ein Betroffener sich effektiv gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen kann. Eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH ist überfällig.“
Was bedeutet das für Autofahrer?
Bis zur Entscheidung des BGH bleibt die Lage für Autofahrer unübersichtlich. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen dennoch nicht vorschnell akzeptieren. Insbesondere bei drohenden Fahrverboten oder hohen Punkten in Flensburg lohnt sich eine anwaltliche Prüfung. Oftmals lassen sich auch andere Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch finden, etwa formale Fehler im Bescheid oder Probleme bei der Fahreridentifizierung.
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