An unseren Standorten beraten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten und betreuen Sie in allen Fragen während des Arbeitsverhältnisses, bei dessen Beendigung, bei Betriebsschließungen und -verlagerungen.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor und nach einer Kündigung und anderweitigen Beendigungstatbeständen sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte bei der Begründung und Beendigung ihrer Dienstverhältnisse.

Wir beraten Arbeitgeber im Umgang mit Betriebsräten und Betriebsräte im Umgang mit Arbeitgebern in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dabei achten wir selbstverständlich vor Annahme des Mandats strengstens auf mögliche Interessenkollisionen.

Unsere Anwälte im Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hofmann

    Joachim Hofmann

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwältin Familienrecht Arbeitsrecht Schroether Weihbrecht

    Anja Schröther-Weihbrecht

    Partnerin
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Fachanwältin für Familienrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Christoph Gollmer

    Christoph Gollmer

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Alexander Krafft

    Alexander Krafft

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Themenbereiche im Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse laufen nicht immer konfliktfrei ab. Sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer stellen sich häufig arbeitsrechtliche Fragen. Oft empfiehlt sich arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses, gleichgültig, ob es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis, einen befristeten Arbeitsvertrag, ein Probearbeitsverhältnis oder um Teilzeit- oder Leiharbeit handelt. Bereits bei der Stellenausschreibung stellen sich Fragen nach möglichen Diskriminierungen. Welche Fragerechte hat der Arbeitgeber bei einer Einstellung, beispielsweise nach einer Alkohol-oder Drogenabhängigkeit, nach Gesundheitszustand und Krankheiten, nach Geschlecht oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwerbehinderung, Vorstrafen etc.? Welche Rechtsfolgen haben falsche Antworten des Arbeitnehmers auf solche Fragen? Welchen Inhalt darf ein Arbeitsvertrag haben? Was sollte ich, was darf ich darin regeln? Sollte oder muss ich einen Arbeitsvertrag gar schriftlich abschließen? Auf all diese und weitere Fragen rund um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses geben wir Ihnen Antworten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, in welcher Form auch immer.

Hier stellen sich Fragen danach, welche Art von Arbeiten der Arbeitnehmer verrichten muss, wie weit das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht, wann eine Versetzung erfolgen darf oder auch welche Dauer oder Lage der Arbeitszeit gilt. Wann und in welcher Höhe ist der Arbeitgeber zur Lohnzahlung verpflichtet? Darf er einen Arbeitnehmer einfach freistellen? In welchen Fällen ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, auch ohne dass der Arbeitnehmer arbeitet? In welchem Umfang und wann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub zu gewähren. Hab ich als Arbeitnehmer Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld? Was sind meine Rechte, wenn der Arbeitgeber beantragten Urlaub nicht gewährt? Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrenten zu gewähren? Wann sind derartige Ansprüche unverfallbar? Hat der Arbeitgeber mit mir als Arbeitnehmer ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart oder kann ich das vereinbarte Wettbewerbsverbot ignorieren? Welches sind meine Rechte als Arbeitnehmer, wenn mein Chef die Firma verkauft oder Insolvenz anmelden muss? Wann hafte ich für Kassenfehlbeträge oder sonstige Fehler, die mir bei meiner Arbeit unterlaufen? Antworten auf all diese Fragen geben wir jederzeit gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, in welcher Form auch immer.

Die Arbeitswelt ist heutzutage auf Flexibilität angewiesen. Deshalb gewinnt die Anpassung der Arbeitsbedingungen an veränderte wirtschaftliche und soziale Umstände immer größere Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen, welche Grenzen einer einvernehmlichen Änderung bei Arbeitsverträgen zu beachten sind und wann eine Änderungskündigung nötig erscheint und gegebenenfalls wirksam durchgesetzt werden kann. Wann und unter welchen Voraussetzungen ist der Arbeitnehmer berechtigt von seinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung zu verlangen? Wann versuche ich als Arbeitgeber mit meinen Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren? Welche Formvorschriften muss ich dabei beachten und welche Aufklärungspflichten habe ich? Was sollte insoweit inhaltlich unbedingt geregelt werden? Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht? Welche Formen muss sich insoweit einhalten, welche Rechte, beispielsweise des Betriebsrats beachten? Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung? Welche – kurzen – Fristen muss ich dabei beachten? Darf ich während meiner Krankheit gekündigt werden und kann meine Krankheit gar ein Grund für eine Kündigung durch meinen Arbeitgeber sein? Ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer eine vorherige Abmahnung notwendig? Ist die mir erteilte Abmahnung wirksam? Ist die mir gegenüber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung wirksam? Durfte mir gegenüber überhaupt gekündigt werden oder hätte es nicht einen anderen Arbeitnehmer treffen müssen? Kündigungsgründe (von A – Z) können beispielsweise sein: Abkehrwille, Abwerbung, Alkohol-oder Drogenmissbrauch, Alkohol-oder Drogensucht, Alter, Anzeige gegen Arbeitgeber (Whistleblowing), Arbeitserlaubnis, Arbeitskampf, Arbeitsschutz, Arbeitversäumnis, Arbeitsverweigerung, außerdienstliches Verhalten, Beschäftigungsverbot, Betriebsfrieden, betriebliche Ordnung, Betriebsgeheimnisse, Betriebsstilllegung, Betriebsveräußerung, Diebstahl, Druckkündigung, Ehrenämter, Eignungsmängel, Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Insolvenz, Internet-, E-Mail-, Telefonnutzung, Kirche, Krankheit, Lohnpfändungen, Meinungsäußerungen, Mobbing, Nachweispflichten, Nebentätigkeit, Mitteilungspflichten, politische Betätigung, Rauchverbot, religiöse Betätigung, Schlecht-und Minderleistung, Schmiergelder, Scientology-Mitgliedschaft, sexuelle Belästigung, Sicherheitsbereich, Spesenbetrug, Stempeluhren, strafbare Handlung, Tätlichkeiten, Urlaub, Verdachtskündigung, Verschwiegenheitspflicht, Wehrdienstableistung, Wettbewerbsverbot, witterungsbedingte Kündigung, Zeugenaussage gegen Arbeitgeber, Zuspätkommen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, in welcher Form auch immer.

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht

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