Erbrecht · 21. Juli 2024
Ausstattung: eine Schenkung nur besser?
Vermögen schon zu Lebzeiten an die Kinder zu geben, geht nicht nur per Schenkung. Die Ausstattung ist der andere Weg.
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Anwalt für Erbrecht in Künzelsau: Testament, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung. ADVOCA Rechtsanwälte berät Sie persönlich in der Kanzlei.
Ein geliebter Mensch ist verstorben, und Sie wissen nicht, was jetzt auf Sie zukommt.
Oder Sie möchten Ihr Testament erstellen und sind unsicher, wie Sie Ihr Vermögen gerecht verteilen. Vielleicht wurden Sie enterbt und fragen sich, ob Ihnen trotzdem etwas zusteht.
Erbschaftsangelegenheiten sind rechtlich komplex und oft emotional belastend. Familiäre Konflikte können die Lage noch schwieriger machen.
Wir wissen, dass Sie in dieser Zeit nicht nur rechtliche Beratung brauchen, sondern auch jemanden, der Ihnen mit Empathie und Klarheit zur Seite steht.
Unsere Anwälte im Erbrecht begleiten Sie bei diesen Fragen:
Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – ob als Erbe, Erblasser oder Pflichtteilsberechtigter.
Am Standort in Künzelsau klären wir mit Ihnen, welche Fristen und welche Ansprüche jetzt zählen.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge:
Ehegatten erben neben Verwandten der 1. Ordnung 1/4 (bei Zugewinngemeinschaft 1/2), neben Verwandten der 2. Ordnung 1/2 (bei Zugewinngemeinschaft 3/4).
Beispiel: Verstorbener hinterlässt Ehepartner und 2 Kinder → Ehepartner erbt 1/2, jedes Kind 1/4.
Ja, Sie können durch Testament enterbt werden. Aber: Enge Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) haben einen Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Er muss innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden.
Beispiel: Gesetzlicher Erbteil wäre 1/2 → Pflichtteil ist 1/4 des Nachlasswerts.
Ausnahme: Der Pflichtteil kann nur in extremen Ausnahmefällen entzogen werden (z.B. bei schweren Straftaten gegen den Erblasser).
Ja, ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und ausgedrucktes Testament ist unwirksam!
Formvorschriften:
Alternative: Notarielles Testament (kostet Gebühren, ist aber rechtssicher und wird beim Nachlassgericht verwahrt).
Sie haben 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall Zeit, das Erbe auszuschlagen. Wenn der Erblasser im Ausland lebte oder Sie sich im Ausland aufhalten, beträgt die Frist 6 Monate.
Wichtig: Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder bei einem Notar erklärt werden. Eine mündliche oder formlose Ausschlagung ist unwirksam.
Achtung: Wenn Sie die Frist versäumen, gilt das Erbe als angenommen – auch wenn es überschuldet ist!
Schulden gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über. Als Erbe haften Sie grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen.
Schutz vor Überschuldung:
Wichtig: Prüfen Sie vor Annahme des Erbes, ob Schulden vorhanden sind! Fordern Sie Auskünfte bei Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt an.
Diese Anwältinnen und Anwälte beraten im Erbrecht am Standort Künzelsau.
Ralph Wittlinger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Matthias Sing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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