Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an allen Standorten. Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor und nach einer Kündigung oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte bei der Begründung und Beendigung ihrer Dienstverhältnisse.
Wir beraten Arbeitgeber im Umgang mit Betriebsräten und generell in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag
Typische Themen unserer arbeitsrechtlichen Beratung durch unsere Fachanwälte in diesem Rahmen sind folgende:
Wann versuche ich als Arbeitgeber, mit meinem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren? Ist es umgekehrt als Arbeitnehmer für mich sinnvoll, einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen? Welche Formvorschriften sind dabei zu beachten und was sollte inhaltlich insoweit unbedingt geregelt werden? Kommt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht? Unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich? Wie gehe ich auf Arbeitgeberseite taktisch vor, um mögliche Abfindungsforderungen auf Arbeitnehmerseite möglichst zu verhindern und umgekehrt: Wie verhalte ich mich auf Arbeitnehmerseite taktisch, um eine möglichst hohe Abfindungsforderung gegenüber dem Arbeitgeber zu realisieren?
Das Weisungsrecht, Urlaub, Lohn, Teilzeit, etc.
Typische Fragen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise:
Welche Arbeiten muss ich als Arbeitnehmer verrichten? Wie weit reicht mein Weisungsrecht als Arbeitgeber? Wann darf ich einen Arbeitnehmer versetzen? Darf ich als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen? In welchen Fällen muss ich als Arbeitnehmer eine Freistellung akzeptieren? Wann ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet? Wie viele Tage Urlaub hat der Arbeitnehmer und welche Pflichten hat der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang? Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld? Unter welchen Voraussetzungen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer, wenn mein Arbeitgeber die Firma verkauft oder Insolvenz anmelden muss? Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung und unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber eine durch den Arbeitnehmer begehrte Teilzeitbeschäftigung ablehnen?
Arbeitsvertrag: Stellenausschreibung, Fragerechte und Inhalt
Sowohl auf Arbeitgeberseite, wie auch auf Arbeitnehmerseite empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auf Arbeitgeberseite muss entschieden werden, ob man ein Dauerarbeitsverhältnis anbieten möchte oder lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Bereits bei einer Stellenausschreibung stellen sich Fragen nach möglichen Diskriminierungen. Welche Fragerechte hat der Arbeitgeber bei einer Einstellung, beispielsweise nach einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, nach Gesundheitszustand, Krankheiten, Geschlecht oder Gewerkschaftszugehörigkeit, nach Schwerbehinderung oder Vorstrafen etc.? Welche Rechtsfolgen haben falsche Antworten des Arbeitnehmers auf solche Fragen? Wie kann ich als Arbeitgeber den Inhalt eines Arbeitsvertrages, soweit das die Rechtsprechung und Gesetzeslage zulässt, möglichst arbeitgeberfreundlich gestalten? Was muss ich als Arbeitgeber tun, um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu genügen?