Ein geliebter Mensch ist verstorben und Sie wissen nicht, was jetzt auf Sie zukommt? Sie möchten Ihr Testament erstellen, aber sind unsicher, wie Sie Ihr Vermögen gerecht verteilen? Oder Sie wurden enterbt und fragen sich, ob Ihnen trotzdem etwas zusteht?

Erbschaftsangelegenheiten sind nicht nur rechtlich komplex, sondern auch emotional belastend. Oft kommen familiäre Konflikte hinzu, die eine ohnehin schwierige Situation noch komplizierter machen. Wir wissen, dass Sie in dieser Zeit nicht nur rechtliche Beratung brauchen, sondern auch jemanden, der Ihnen mit Empathie und Klarheit zur Seite steht.

Unsere Anwälte im Erbrecht unterstützen Sie bei der Testamentserstellung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüchen und allen Fragen rund um Nachlass und Vermögensnachfolge. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – ob als Erbe, Erblasser oder Pflichtteilsberechtigter.

Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen. Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Gespräch.

Unsere Anwälte im Erbrecht

  • Rechtsanwalt Erbrecht Wittlinger

    Ralph Wittlinger

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    Fachanwalt für Erbrecht

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    Matthias Sing

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    Fachanwalt für Erbrecht

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Themenbereiche im Erbrecht

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge:

1. Ordnung: Kinder und Enkel (Abkömmlinge)

2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen

3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge

Ehegatten erben neben Verwandten der 1. Ordnung 1/4 (bei Zugewinngemeinschaft 1/2), neben Verwandten der 2. Ordnung 1/2 (bei Zugewinngemeinschaft 3/4).

Beispiel: Verstorbener hinterlässt Ehepartner und 2 Kinder → Ehepartner erbt 1/2, jedes Kind 1/4.

Ja, Sie können durch Testament enterbt werden. Aber: Enge Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) haben einen Pflichtteilsanspruch.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Er muss innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden.

Beispiel: Gesetzlicher Erbteil wäre 1/2 → Pflichtteil ist 1/4 des Nachlasswerts.

Ausnahme: Der Pflichtteil kann nur in extremen Ausnahmefällen entzogen werden (z.B. bei schweren Straftaten gegen den Erblasser).

Ja, ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und ausgedrucktes Testament ist unwirksam!

Formvorschriften:

• Vollständig handschriftlich (nicht getippt!)

• Datum (Ort und Datum der Errichtung)

• Unterschrift (Vor- und Nachname)

• Klare Formulierung, wer was erben soll

Alternative: Notarielles Testament (kostet Gebühren, ist aber rechtssicher und wird beim Nachlassgericht verwahrt).

Sie haben 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall Zeit, das Erbe auszuschlagen. Wenn der Erblasser im Ausland lebte oder Sie sich im Ausland aufhalten, beträgt die Frist 6 Monate.

Wichtig: Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder bei einem Notar erklärt werden. Eine mündliche oder formlose Ausschlagung ist unwirksam.

Achtung: Wenn Sie die Frist versäumen, gilt das Erbe als angenommen – auch wenn es überschuldet ist!

Schulden gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über. Als Erbe haften Sie grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen.

Schutz vor Überschuldung:

• Ausschlagung: Innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlagen

• Nachlassverwaltung: Beantragen, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt wird (Haftung beschränkt sich auf den Nachlass)

• Nachlassinsolvenz: Bei Überschuldung Insolvenz über den Nachlass beantragen

Wichtig: Prüfen Sie vor Annahme des Erbes, ob Schulden vorhanden sind! Fordern Sie Auskünfte bei Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt an.

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