Jährlich werden in Deutschland ca. 100 Milliarden Euro vererbt – Tendenz steigend. Häufig sind sich die Vererbenden über die Folgen nicht im Klaren. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Erbrecht betreuen Vererbende bei der Feststellung ihres letzten Willens und Erben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir erarbeiten Gestaltungsvorschläge für Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Erbeinsetzungen, Enterbungen, Vermächtnisse, Auflagen etc.. Beratungsschwerpunkte bilden die Vererbung und Übertragung von Firmen und/oder Gesellschaftsvermögen. Selbstverständlich führen wir bei Erbauseinandersetzungen, sollte dies notwendig werden, für Sie auch gerichtliche Prozesse.