Anwalt für Mietrecht: Kündigung, Mieterhöhung und Mängel der Wohnung. ADVOCA Rechtsanwälte berät an vier Standorten, persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder digital.
Wenn das Mietverhältnis streitig wird
Ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt und Sie wissen nicht, ob die Kündigung trägt.
In der Wohnung ist Schimmel, der Vermieter reagiert nicht. Oder Sie sind selbst Vermieter und Ihr Mieter zahlt die Miete nicht mehr.
Klarheit für Mieter und Vermieter
Mietstreit belastet beide Seiten. Mieter fürchten um ihr Zuhause, Vermieter um die Immobilie und die Einnahmen. Oft eskalieren Konflikte, weil die eigenen Rechte nicht klar sind.
Wir sorgen dafür, dass Sie wissen, wo Sie stehen und welche Möglichkeiten Sie haben.
Wobei wir vertreten
Unsere Anwälte im Mietrecht vertreten Mieter und Vermieter. Häufig geht es um diese Punkte:
- Kündigungen
- Mieterhöhungen und Mietminderungen
- Betriebskostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen und Mängel der Wohnung
Wir kennen die Rechtsprechung und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder vor Gericht.
Häufige Fragen zum Mietrecht
Muss ich als Mieter Schönheitsreparaturen durchführen?
Das hängt vom Mietvertrag ab. Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen) zuständig. Viele Mietverträge enthalten aber Klauseln, die diese Pflicht auf den Mieter übertragen.
Wichtig: Viele dieser Klauseln sind unwirksam! Unwirksam sind z.B.:
- Starre Fristen („alle 3 Jahre streichen“)
- Endrenovierungsklauseln (Pflicht zur Renovierung bei Auszug, unabhängig vom Zustand)
- Renovierung bei Einzug in unrenovierte Wohnung
Wenn die Klausel unwirksam ist, müssen Sie nicht renovieren – auch nicht bei Auszug!
Kann mein Vermieter die Miete jederzeit erhöhen?
Nein, Mieterhöhungen sind an strenge Voraussetzungen gebunden:
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete:
- Frühestens nach 1 Jahr
- Maximal 15% innerhalb von 3 Jahren (in manchen Städten 20%)
- Muss begründet werden (Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten)
- Sie haben 2 Monate Überlegungsfrist
Mieterhöhung nach Modernisierung:
- 8% der Modernisierungskosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden
- Ankündigung 3 Monate vorher
In Gebieten mit Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung maximal 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete.
Wann kann mir der Vermieter kündigen?
Der Vermieter kann nur aus wichtigem Grund kündigen:
- Eigenbedarf: Der Vermieter, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörige benötigen die Wohnung selbst. Der Eigenbedarf muss konkret und nachvollziehbar sein.
- Vertragswidriges Verhalten: Z.B. Mietrückstände (2 Monatsmieten), erhebliche Vertragsverletzungen, unerlaubte Untervermietung.
- Verwertungsinteresse: Der Vermieter kann die Wohnung wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzen, wenn das Mietverhältnis fortbesteht (sehr selten).
Kündigungsfristen:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5-8 Jahre: 6 Monate
- Über 8 Jahre: 9 Monate
Sonderkündigungsschutz: Ältere Menschen, Schwangere und Familien mit Kindern genießen besonderen Schutz.
Muss ich eine Mieterhöhung akzeptieren?
Nein, Sie müssen einer Mieterhöhung zustimmen. Der Vermieter kann die Miete nicht einseitig erhöhen.
Wenn Sie nicht zustimmen:
- Der Vermieter kann die Zustimmung einklagen
- Sie sollten die Mieterhöhung prüfen lassen (ist sie berechtigt?)
- Bis zur gerichtlichen Klärung zahlen Sie die alte Miete weiter
Tipp: Lassen Sie jede Mieterhöhung von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen. Viele Mieterhöhungen sind fehlerhaft!
Kann ich die Miete mindern, wenn Mängel in der Wohnung sind?
Ja, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die die Nutzung beeinträchtigen, können Sie die Miete mindern – ohne Ankündigung!
Wichtige Mängel und typische Minderungsquoten:
- Heizungsausfall im Winter: 50-100%
- Schimmel im Schlafzimmer: 20-50%
- Defekte Warmwasserversorgung: 10-30%
- Lärm durch Bauarbeiten: 10-25%
- Undichte Fenster: 10-20%
Wichtig:
- Mängel sofort dem Vermieter melden (schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung)
- Mängel dokumentieren (Fotos, Zeugen)
- Miete kürzen (nicht einfach nicht zahlen, sondern kürzen und Rest unter Vorbehalt zahlen)
- Anwalt konsultieren bei größeren Mängeln
Achtung: Wenn Sie zu viel mindern, riskieren Sie eine Kündigung wegen Mietrückstand!