Wer geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhält, hat das Recht, die Messung überprüfen zu lassen. Doch was passiert, wenn das Messgerät die sogenannten Rohmessdaten gar nicht speichert? Kann ein faires Verfahren dann überhaupt noch gewährleistet werden? Diese Frage spaltet die deutsche Justiz seit Jahren. Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) auf Vorlage des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 1 Ss (OWi) 112/24) eine bundesweit einheitliche Klärung herbeiführen.



