Ein Bauvertrag regelt alle rechtlichen und finanziellen Aspekte eines Bauprojekts. Die Abnahme ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrags und markiert den Zeitpunkt, an dem das Bauvorhaben als fertiggestellt gilt. In diesem Blogbeitrag werden wir uns genauer mit dem Thema Abnahme im Bauvertrag befassen.
Was ist die Abnahme im Bauvertrag?
Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem das Bauvorhaben insgesamt, oder ein einzelnes Gewerk vom Bauherrn offiziell als fertiggestellt und mängelfrei anerkannt wird. Sie markiert den Übergang von der Herstellungsphase zur Nutzung des Bauwerks.
Arten der Abnahme
Es gibt zwei Arten von Abnahmen: die förmliche und die faktische Abnahme. Eine förmliche Abnahme findet statt, wenn der Bauherr das Bauwerk nach einer Bauabnahmebesichtigung mit dem Bauunternehmer begutachtet und anschließend die Abnahme schriftlich bestätigt. Eine faktische Abnahme tritt ein, wenn der Bauherr das Bauwerk bereits in Nutzung genommen hat und somit implizit die Abnahme bestätigt.
Warum ist die Abnahme wichtig?
Die Abnahme ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags, da sie den Abschluss der Herstellungsphase markiert und somit rechtliche Konsequenzen hat.
Mit der Abnahme geht das Risiko für das Bauwerk vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über. Das bedeutet, dass der Bauherr ab diesem Zeitpunkt für alle Schäden am Bauwerk selbst verantwortlich ist.
Auch erfolgt mit der Abnahme eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Bauherr das Bauwerk als mangelfrei anerkennt und bei sich später zeigenden Mängeln die Beweislast dafür trägt, dass die Mängel bereits vor der Abnahme bestanden haben. Dies gilt nicht für solche Mängel, die der Bauherr sich bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten hat.
Aus Unternehmersicht ist zu beachten, dass bereits vor der Abnahme bei dem Bauherrn bekannte Mängel ohne ausdrücklichen Vorbehalt im Abnahmeprotokoll in der Regel nicht mehr vom Bauherren verfolgt werden können.
Darüber hinaus hat die Abnahme auch finanzielle Konsequenzen. Zusammen mit der Legung einer prüffähigen Schlussrechnung stellt die Abnahme eine Voraussetzung zur Fälligkeit der Vergütung des Unternehmers dar.
Wie erfolgt die Abnahme?
Die Abnahme erfolgt in der Regel in Anwesenheit beider Parteien, also des Bauherrn und des Bauunternehmers. Gemeinsam wird das Bauwerk auf Mängel und Schäden untersucht und geprüft, ob es den vereinbarten Standards und Vorgaben entspricht. Wenn es keine offensichtlichen Mängel gibt, wird die Abnahme schriftlich bestätigt.
Wenn jedoch wesentliche Mängel festgestellt werden, muss der Bauunternehmer diese beheben, bevor die Abnahme erfolgen kann. In diesem Fall muss eine Mängelrüge erfolgen. In der Regel wird ein Termin für eine erneute Besichtigung und Abnahme vereinbart.
Fazit
Die Abnahme ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags, der den Abschluss des Bauprozesses markiert. Sie hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen für beide Parteien. Es ist wichtig, dass die Abnahme sorgfältig durchgeführt wird und eventuelle Mängel behoben werden, bevor die Abnahme bestätigt wird, oder diese ausdrücklich vorbehalten werden.
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