Einwurf-Einschreiben reicht als Zugangsnachweis nicht mehr aus

In der arbeitsrechtlichen Praxis war das Einwurf-Einschreiben lange Zeit ein beliebtes Mittel, um den Zugang wichtiger Dokumente wie Kündigungen oder Einladungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nachzuweisen. Mit dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) gehört diese Praxis nun endgültig der Vergangenheit an. Das Gericht entschied, dass ein Einwurf-Einschreiben keinen rechtssicheren Beweis für den Zugang beim Empfänger darstellt.

Hintergrund der Entscheidung

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter per Einwurf-Einschreiben zu einem BEM-Gespräch eingeladen. Der Mitarbeiter bestritt den Erhalt des Schreibens. Die anschließende krankheitsbedingte Kündigung wurde von den Gerichten für unwirksam erklärt, da die zwingend erforderliche BEM-Einladung nicht nachweisbar zugegangen war.

Das Problem liegt im modernen Zustellverfahren der Deutschen Post: Der Zusteller scannt lediglich den Barcode und unterschreibt auf seinem Gerät, bevor er den Brief einwirft. Adresse und genaue Uhrzeit werden nicht dokumentiert. Das BAG stellte fest, dass dieses Verfahren im Gegensatz zum früheren Peel-off-Verfahren fehleranfällig ist und keinen Anscheinsbeweis für den Zugang begründet.

„Das Einwurfeinschreiben ist keine beweissichere Zugangsform mehr. Arbeitgeber sollten sich gerade bei wichtigen Erklärungen, wie einer Kündigung oder einer Einladung zu einem BEM, nicht mehr darauf verlassen.“

Handlungsempfehlung für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen ihre internen Prozesse für die Zustellung wichtiger Dokumente umgehend anpassen. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir folgende Vorgehensweisen:

  • Persönliche Übergabe: Die sicherste Methode ist die persönliche Übergabe des Schreibens im Unternehmen gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung.
  • Zustellung per Boten: Alternativ kann ein zuverlässiger Bote (z.B. ein Mitarbeiter, der nicht Organ des Unternehmens ist) oder ein professioneller Kurierdienst beauftragt werden.
  • Dokumentation: Der Bote sollte den Einwurf in den Briefkasten sorgfältig in einem Zustellprotokoll dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Art des Briefkastens) und idealerweise Fotos anfertigen. Im Streitfall kann der Bote als Zeuge aussagen.

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Zustellung von Kündigungen oder anderen arbeitsrechtlichen Dokumenten? Die Experten von ADVOCA Rechtsanwälte beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Prozesse.

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