BGH-Urteil vom 28.01.2026 (Az. VIII ZR 228/23): Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung fehlt, wenn die Untermiete die eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen übersteigt. Der Vermieter kann in diesem Fall kündigen.

