Wer als Generalunternehmer oder Auftraggeber auf deutschen Baustellen Subunternehmer aus anderen EU-Staaten einsetzt, muss auf eine Vielzahl von Nachweisen achten. Diese sichern nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern dienen auch der eigenen Haftungsreduzierung und Qualitätssicherung. Die Nachweise lassen sich in drei Bereiche einteilen:

1. Unternehmensbezogene Nachweise

  • Gewerbeanmeldung aus dem Heimatland
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Mitgliedsbescheinigung einer IHK oder HWK
  • Dienstleistungsanzeige bei der HWK gem. § 8 EU/EWR-Handwerksverordnung
  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (§ 48b EStG)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen (z. B. SOKA-BAU, ULAK) und der Berufsgenossenschaft
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

2. Mitarbeiterbezogene Nachweise

  • A1-Bescheinigung für jeden entsandten Mitarbeiter
  • Gültige Ausweisdokumente (Pass oder Personalausweis)
  • Arbeitszeitnachweise gem. § 18 AEntG
  • Mindestlohnbescheinigungen zur Einhaltung des MiLoG
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen für alle eingesetzten Kräfte

3. Projektspezifische Nachweise

  • Meldung des Arbeitseinsatzes beim deutschen Zoll vor Tätigkeitsbeginn
  • Anzeige des Handwerkseinsatzes bei der zuständigen HWK (bei meisterpflichtigem Handwerk)
  • Liste aller eingesetzten Mitarbeiter mit Tätigkeit und Lohngruppe
  • Nachweis über gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Einhaltung des Mindestlohns

Warum ist das wichtig?

Diese Nachweise dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch der Transparenz auf der Baustelle. Fehlen einzelne Unterlagen, drohen Bußgelder oder sogar eine Mitverantwortung des Hauptunternehmers bei Verstößen.

Unser Tipp

Sorgen Sie als Auftraggeber oder Generalunternehmer bereits vor Beginn der Arbeiten für eine vollständige Dokumentation aller Nachweise und lassen Sie sich diese regelmäßig aktualisiert vorlegen. Gern unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung und den notwendigen Prüfpflichten.

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gern an:
info@advoca.de

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  • Mario Winzek
    Mario Winzek
    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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