Das Einwurf-Einschreiben galt über Jahre hinweg als Standardlösung für die Zustellung arbeitsrechtlicher Schreiben. Mit dem Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Das Einwurf-Einschreiben reicht künftig nicht mehr aus, um den Zugang einer Kündigung rechtssicher zu beweisen.



