Wann gilt eine Kündigung als sicher zugestellt? Bisher war das Einwurf-Einschreiben für viele Arbeitgeber das Mittel der Wahl. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) rüttelt an dieser Praxis. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass das digitale Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post nicht mehr ausreicht, um einen Anscheinsbeweis für den Zugang zu begründen.
Der Hintergrund: Digitale Zustellung statt Peel-off-Label
Früher zog der Postbote vor dem Einwurf ein sogenanntes „Peel-off-Label“ ab und klebte es auf den Auslieferungsbeleg. Heute läuft das Verfahren digital: Der Strichcode wird gescannt und auf einem digitalen Feld unterschrieben, bevor der Brief eingeworfen wird. Die Arbeitsgerichte, insbesondere das LAG Hamburg und nun auch das BAG, sehen hier erhebliche Schwächen.Das neue digitale Zustellverfahren dokumentiert weder die exakte Adresse noch die Uhrzeit des Einwurfs rechtssicher. Ein Fehleinwurf ist nicht ausgeschlossen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Für **Arbeitgeber** bedeutet dies: Das Einwurf-Einschreiben allein bietet keine Rechtssicherheit mehr für den Zugang wichtiger Dokumente wie Kündigungen, Abmahnungen oder BEM-Einladungen. Es drohen unwirksame Kündigungen und teure Annahmeverzugslohnansprüche, wenn der Zugang bestritten wird. Für **Arbeitnehmer** eröffnet das Urteil neue Verteidigungsmöglichkeiten. Wird der Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben bestritten, liegt die Beweislast nun noch schwerer beim Arbeitgeber.Rechtssichere Alternativen in der Praxis
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Arbeitgeber künftig auf folgende Zustellungsarten zurückgreifen:- Persönliche Übergabe: Mit Empfangsbestätigung und idealerweise unter Anwesenheit eines Zeugen.
- Botenzustellung: Ein Bote (z. B. ein Mitarbeiter) wirft das Schreiben ein und dokumentiert dies detailliert mit einem Protokoll (Datum, Uhrzeit, genauer Inhalt des Briefes).
- Gerichtsvollzieher: Die sicherste, aber auch zeitaufwändigste Methode.


