Die Kündigung ist ausgesprochen, und oft ist der erste Gedanke des Arbeitgebers: „Ich stelle den Mitarbeiter sofort frei.“ Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem aktuellen Urteil (Az. 5 AZR 108/25) vom 25. März 2026 eine klare rote Linie gezogen. Pauschale Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag sind regelmäßig unwirksam.


