Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an allen Standorten. Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor und nach einer Kündigung oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte bei der Begründung und Beendigung ihrer Dienstverhältnisse.

Wir beraten Arbeitgeber im Umgang mit Betriebsräten und generell in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hofmann
  • Rechtsanwältin Familienrecht Arbeitsrecht Schroether Weihbrecht
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Christoph Gollmer
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Alexander Krafft

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag

Typische Themen unserer arbeitsrechtlichen Beratung durch unsere Fachanwälte in diesem Rahmen sind folgende:

Wann versuche ich als Arbeitgeber, mit meinem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren? Ist es umgekehrt als Arbeitnehmer für mich sinnvoll, einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen? Welche Formvorschriften sind dabei zu beachten und was sollte inhaltlich insoweit unbedingt geregelt werden? Kommt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht? Unter welchen Voraussetzungen ist sie möglich? Wie gehe ich auf Arbeitgeberseite taktisch vor, um mögliche Abfindungsforderungen auf Arbeitnehmerseite möglichst zu verhindern und umgekehrt: Wie verhalte ich mich auf Arbeitnehmerseite taktisch, um eine möglichst hohe Abfindungsforderung gegenüber dem Arbeitgeber zu realisieren?

Das Weisungsrecht, Urlaub, Lohn, Teilzeit, etc.

Typische Fragen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise:

Welche Arbeiten muss ich als Arbeitnehmer verrichten? Wie weit reicht mein Weisungsrecht als Arbeitgeber? Wann darf ich einen Arbeitnehmer versetzen? Darf ich als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen? In welchen Fällen muss ich als Arbeitnehmer eine Freistellung akzeptieren? Wann ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet? Wie viele Tage Urlaub hat der Arbeitnehmer und welche Pflichten hat der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang? Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld? Unter welchen Voraussetzungen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer, wenn mein Arbeitgeber die Firma verkauft oder Insolvenz anmelden muss? Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung und unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber eine durch den Arbeitnehmer begehrte Teilzeitbeschäftigung ablehnen?

Arbeitsvertrag: Stellenausschreibung, Fragerechte und Inhalt

Sowohl auf Arbeitgeberseite, wie auch auf Arbeitnehmerseite empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auf Arbeitgeberseite muss entschieden werden, ob man ein Dauerarbeitsverhältnis anbieten möchte oder lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Bereits bei einer Stellenausschreibung stellen sich Fragen nach möglichen Diskriminierungen. Welche Fragerechte hat der Arbeitgeber bei einer Einstellung, beispielsweise nach einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, nach Gesundheitszustand, Krankheiten, Geschlecht oder Gewerkschaftszugehörigkeit, nach Schwerbehinderung oder Vorstrafen etc.? Welche Rechtsfolgen haben falsche Antworten des Arbeitnehmers auf solche Fragen? Wie kann ich als Arbeitgeber den Inhalt eines Arbeitsvertrages, soweit das die Rechtsprechung und Gesetzeslage zulässt, möglichst arbeitgeberfreundlich gestalten? Was muss ich als Arbeitgeber tun, um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu genügen?

Unsere Anwälte im Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hofmann

    Joachim Hofmann

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwältin Familienrecht Arbeitsrecht Schroether Weihbrecht

    Anja Schröther-Weihbrecht

    Partnerin
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Fachanwältin für Familienrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Christoph Gollmer

    Christoph Gollmer

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Alexander Krafft

    Alexander Krafft

    Partner
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Themenbereiche im Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse laufen nicht immer konfliktfrei ab. Sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer stellen sich häufig arbeitsrechtliche Fragen. Oft empfiehlt sich arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses, gleichgültig, ob es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis, einen befristeten Arbeitsvertrag, ein Probearbeitsverhältnis oder um Teilzeit- oder Leiharbeit handelt. Bereits bei der Stellenausschreibung stellen sich Fragen nach möglichen Diskriminierungen. Welche Fragerechte hat der Arbeitgeber bei einer Einstellung, beispielsweise nach einer Alkohol-oder Drogenabhängigkeit, nach Gesundheitszustand und Krankheiten, nach Geschlecht oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwerbehinderung, Vorstrafen etc.? Welche Rechtsfolgen haben falsche Antworten des Arbeitnehmers auf solche Fragen? Welchen Inhalt darf ein Arbeitsvertrag haben? Was sollte ich, was darf ich darin regeln? Sollte oder muss ich einen Arbeitsvertrag gar schriftlich abschließen? Auf all diese und weitere Fragen rund um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses geben wir Ihnen Antworten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, in welcher Form auch immer.

Hier stellen sich Fragen danach, welche Art von Arbeiten der Arbeitnehmer verrichten muss, wie weit das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht, wann eine Versetzung erfolgen darf oder auch welche Dauer oder Lage der Arbeitszeit gilt. Wann und in welcher Höhe ist der Arbeitgeber zur Lohnzahlung verpflichtet? Darf er einen Arbeitnehmer einfach freistellen? In welchen Fällen ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, auch ohne dass der Arbeitnehmer arbeitet? In welchem Umfang und wann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub zu gewähren. Hab ich als Arbeitnehmer Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld? Was sind meine Rechte, wenn der Arbeitgeber beantragten Urlaub nicht gewährt? Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrenten zu gewähren? Wann sind derartige Ansprüche unverfallbar? Hat der Arbeitgeber mit mir als Arbeitnehmer ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart oder kann ich das vereinbarte Wettbewerbsverbot ignorieren? Welches sind meine Rechte als Arbeitnehmer, wenn mein Chef die Firma verkauft oder Insolvenz anmelden muss? Wann hafte ich für Kassenfehlbeträge oder sonstige Fehler, die mir bei meiner Arbeit unterlaufen? Antworten auf all diese Fragen geben wir jederzeit gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, in welcher Form auch immer.

Die Arbeitswelt ist heutzutage auf Flexibilität angewiesen. Deshalb gewinnt die Anpassung der Arbeitsbedingungen an veränderte wirtschaftliche und soziale Umstände immer größere Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen, welche Grenzen einer einvernehmlichen Änderung bei Arbeitsverträgen zu beachten sind und wann eine Änderungskündigung nötig erscheint und gegebenenfalls wirksam durchgesetzt werden kann. Wann und unter welchen Voraussetzungen ist der Arbeitnehmer berechtigt von seinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung zu verlangen? Wann versuche ich als Arbeitgeber mit meinen Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren? Welche Formvorschriften muss ich dabei beachten und welche Aufklärungspflichten habe ich? Was sollte insoweit inhaltlich unbedingt geregelt werden? Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht? Welche Formen muss sich insoweit einhalten, welche Rechte, beispielsweise des Betriebsrats beachten? Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung? Welche – kurzen – Fristen muss ich dabei beachten? Darf ich während meiner Krankheit gekündigt werden und kann meine Krankheit gar ein Grund für eine Kündigung durch meinen Arbeitgeber sein? Ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer eine vorherige Abmahnung notwendig? Ist die mir erteilte Abmahnung wirksam? Ist die mir gegenüber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung wirksam? Durfte mir gegenüber überhaupt gekündigt werden oder hätte es nicht einen anderen Arbeitnehmer treffen müssen? Kündigungsgründe (von A – Z) können beispielsweise sein: Abkehrwille, Abwerbung, Alkohol-oder Drogenmissbrauch, Alkohol-oder Drogensucht, Alter, Anzeige gegen Arbeitgeber (Whistleblowing), Arbeitserlaubnis, Arbeitskampf, Arbeitsschutz, Arbeitversäumnis, Arbeitsverweigerung, außerdienstliches Verhalten, Beschäftigungsverbot, Betriebsfrieden, betriebliche Ordnung, Betriebsgeheimnisse, Betriebsstilllegung, Betriebsveräußerung, Diebstahl, Druckkündigung, Ehrenämter, Eignungsmängel, Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Insolvenz, Internet-, E-Mail-, Telefonnutzung, Kirche, Krankheit, Lohnpfändungen, Meinungsäußerungen, Mobbing, Nachweispflichten, Nebentätigkeit, Mitteilungspflichten, politische Betätigung, Rauchverbot, religiöse Betätigung, Schlecht-und Minderleistung, Schmiergelder, Scientology-Mitgliedschaft, sexuelle Belästigung, Sicherheitsbereich, Spesenbetrug, Stempeluhren, strafbare Handlung, Tätlichkeiten, Urlaub, Verdachtskündigung, Verschwiegenheitspflicht, Wehrdienstableistung, Wettbewerbsverbot, witterungsbedingte Kündigung, Zeugenaussage gegen Arbeitgeber, Zuspätkommen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, in welcher Form auch immer.

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