Rohbau auf einer Baustelle im warmen Tageslicht

StartBlogBaurecht

2. Juli 2025

Haftung für den Mindestlohn bei Subunternehmern – Was Bauherren wissen müssen

Auf vielen Baustellen beauftragt ein Auftraggeber (AG) einen Auftragnehmer (AN) – z. B. für Rohbauarbeiten – und dieser setzt seinerseits einen Subunternehmer (Sub) ein. In solchen Konstellationen stellt sich oft die Frage: Wer haftet, wenn dem eingesetzten Personal kein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird?

1. Der Subunternehmer ist der direkte Arbeitgeber

Zunächst gilt: Der Subunternehmer ist der direkte Arbeitgeber seiner Arbeiter und somit primär verantwortlich dafür, dass der Mindestlohn gemäß dem MiLoG gezahlt wird.

2. Aber: Der Auftraggeber haftet mit – ohne eigenes Verschulden

Laut § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG haftet auch der Auftraggeber wie ein Bürge – und zwar verschuldensunabhängig. Das bedeutet:

Der AG kann selbst dann für die Einhaltung des Mindestlohns haftbar gemacht werden, wenn der Subunternehmer von einem Nachunternehmer des AN kommt und der AG diesen nie selbst beauftragt hat.

Diese sogenannte Bürgenhaftung zieht sich durch die gesamte Auftragskette und kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

3. Was muss der Auftraggeber tun?

Der AG darf sich nicht allein darauf verlassen, dass der AN den Subunternehmer kontrolliert. Vielmehr sollte der AG:

  • den AN vertraglich zur Einhaltung des MiLoG verpflichten;
  • den AN verpflichten, Nachweise seiner Subunternehmer (z. B. A1-Bescheinigungen, Lohnunterlagen) einzuholen;
  • vereinbaren, dass der AN keine Subunternehmer ohne Zustimmung einsetzen darf;
  • Kontroll- und Einsichtsrechte im Vertrag sichern und auch tatsächlich nutzen;
  • ggf. eine Freistellung oder Bürgschaft fordern, falls doch ein Verstoß eintritt.

4. Unsere Empfehlung für Ihre Verträge

Wenn Sie als Auftraggeber agieren – ob als Bauträger, Projektentwickler oder Investor – sollten Sie in jedem Werk- oder Bauvertrag klare Regelungen zum Thema Mindestlohn und Subunternehmerhaftung integrieren. So schützen Sie sich wirksam vor späteren Haftungsfällen.

Fazit

Auch wenn Sie als Auftraggeber keinen direkten Kontakt zu einem Subunternehmer haben, haftet Sie im Zweifel trotzdem für dessen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Nur durch lässt sich dieses Risiko minimieren.

Wir beraten Sie gern bei der Gestaltung Ihrer Bauverträge:
📧 info@advoca.de

Weitere Beiträge

  • Baurecht · 18. Oktober 2026

    EnEV, GEG und GModG: Welche Regeln seit wann gelten

    Wer ein Haus baut, saniert oder eine Heizung austauscht, begegnet einer ganzen Reihe von Abkürzungen: EnEV, EnEG, EEWärmeG, GEG und inzwischen GModG. Dazu kommen das „Heizungsgesetz“ und die kommunale Wärmeplanung. Sind das verschiedene Gesetze, die gleichzeitig gelten? Oder immer neue Namen für dieselben Regeln? Die Antwort lautet: teils das eine, teils das andere. Entscheidend ist, […]

    Beitrag lesen
  • Baurecht · 18. Oktober 2026

    Nachunternehmer: Wann ist eine Direktklage gegen den Bauherrn möglich?

    Die Arbeiten sind erledigt, die Rechnung ist gestellt – doch das Geld bleibt aus. Der Hauptunternehmer verweist darauf, dass sein Auftraggeber die Schlussrechnung nicht bezahlt. Für den Nachunternehmer stellt sich dann die Frage: Kann er den Hauptunternehmer übergehen und direkt gegen den Bauherrn vorgehen? Eine solche Klage kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allein die […]

    Beitrag lesen
  • Baurecht · 18. Oktober 2026

    Unterlagen für die Baurechtsberatung: So bereiten Sie das Erstgespräch vor

    Wer wegen eines Bauvorhabens rechtlichen Rat sucht, kann das erste Gespräch durch eine übersichtliche Zusammenstellung der vorhandenen Unterlagen erleichtern. Dabei geht es nicht darum, bereits selbst eine rechtliche Bewertung vorzunehmen, sondern den Sachverhalt nachvollziehbar aufzubereiten. Verträge und Kommunikation zusammenstellen Hilfreich sind insbesondere der Bauvertrag, zugehörige Leistungsbeschreibungen, Nachtragsangebote, Rechnungen und die wesentliche Korrespondenz. Bewahren Sie Originaldateien […]

    Beitrag lesen