Ein verdeckter Mangel im Bauvertrag ist ein Mangel, der zum Zeitpunkt der Abnahme des Bauwerks nicht sichtbar war oder nicht offensichtlich erkennbar war. Das bedeutet, dass der Mangel bei der Abnahme nicht bemerkt wurde, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er sich manifestiert hat oder sichtbar geworden ist, erkannt wurde.

Beispiele für verdeckte Mängel im Bauvertrag können sein:

– Fehlerhafte Elektroinstallationen, die später zu Kurzschlüssen oder Bränden führen können.
– Feuchtigkeitsschäden, die durch eine unsachgemäße Abdichtung oder unzureichende Drainage verursacht werden.
– Probleme mit der Statik des Gebäudes, die erst später erkennbar werden, wenn sich Risse im Mauerwerk oder Probleme mit der Stabilität des Gebäudes zeigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass verdeckte Mängel im Bauvertrag auch nach der Abnahme des Bauwerks Ansprüche des Bauherrn begründen können. Wenn ein verdeckter Mangel auftritt, hat der Bauherr ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensersatz gegen den Bauunternehmer. Allerdings muss der Bauherr nachweisen können, dass der Mangel tatsächlich verdeckt war und nicht zum Zeitpunkt der Abnahme erkennbar war.

In der Regel gibt es im Bauvertrag eine Gewährleistungsfrist, die dem Bauherrn Zeit gibt, um verdeckte Mängel zu entdecken und zu melden. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Abnahme des Bauwerks und beträgt je nach Vereinbarung zwischen den Parteien meistens zwischen einem und fünf Jahren.

Insgesamt ist es wichtig, dass der Bauherr das Bauwerk nach der Abnahme regelmäßig auf verdeckte Mängel überprüft und gegebenenfalls Mängelrügen gegenüber dem Bauunternehmer geltend macht, um seine Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz geltend zu machen.

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