Wenn Forderungen drohen, aufgrund von Verjährung unwiederbringlich verloren zu gehen, bietet der Mahnbescheid eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, die Verjährung zu hemmen. Doch obwohl der Mahnbescheid in vielen Situationen ein hilfreiches Mittel ist, weist er auch einige Tücken auf, die es zu beachten gilt.
Was ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren, das ohne großen Aufwand und ohne direkte Gerichtsverhandlung beantragt werden kann. Er dient dazu, die Verjährung einer Forderung zu hemmen, was bedeutet, dass die Verjährungsfrist vorerst angehalten wird. Der Mahnbescheid ist insbesondere bei Geldforderungen ein beliebtes Instrument.
Voraussetzungen für einen Mahnbescheid
Nicht jede Forderung eignet sich für einen Mahnbescheid. Um einen solchen erfolgreich zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Geldforderung: Der Mahnbescheid ist ausschließlich bei Geldforderungen möglich. Forderungen auf Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sind nicht geeignet.
- Konkrete Forderung: Die Geldforderung muss eindeutig bestimmbar sein. Dies erfolgt meist durch Bezug auf eine konkrete offene Rechnung oder ähnliche Nachweise.
Gerade bei speziellen Forderungen, wie Gewährleistungsansprüchen im Baurecht, stößt der Mahnbescheid jedoch an seine Grenzen. Da diese Ansprüche oft nicht auf einen konkreten Geldbetrag bezogen sind, sondern auf Nachbesserung oder Schadensersatz, ist ein Mahnbescheid in solchen Fällen nicht zulässig.
Grenzen des Mahnbescheids
Auch wenn ein Mahnbescheid die Verjährung hemmt, tut er dies nur für die konkret geltend gemachte Forderung. Wird die Forderung nicht detailliert genug beschrieben, kann es passieren, dass Teile der Forderung nicht erfasst werden und daher weiterhin der Verjährung unterliegen. Es ist daher entscheidend, bei der Antragstellung sehr genau zu sein.
Widerspruch durch den Schuldner
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Widerspruch durch den Schuldner. So leicht wie ein Mahnbescheid beantragt werden kann, kann der Schuldner diesem auch widersprechen. In einem solchen Fall gilt die Verjährungshemmung grundsätzlich nur noch für sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen weitere Schritte eingeleitet werden, um die Forderung weiterhin zu sichern – zum Beispiel durch eine Klage vor Gericht.
Fazit: Chancen und Risiken abwägen
Der Mahnbescheid ist ein wertvolles Instrument, um die Verjährung von Geldforderungen unkompliziert zu hemmen. Seine Nutzung bietet sich besonders dann an, wenn Forderungen klar und konkret sind. Allerdings sollten sich Gläubiger der Grenzen und Risiken bewusst sein: Der Mahnbescheid hemmt nur, was er ausdrücklich umfasst, und erfordert bei einem Widerspruch des Schuldners schnelles Handeln, um die Forderung weiter zu sichern.
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