Arbeitsrecht · 22. Juni 2026
Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Kein Beweis mehr – BAG-Urteil 2026
Das Einwurf-Einschreiben ist kein sicherer Nachweis mehr, dass eine Kündigung zugegangen ist. Das BAG versagt den Anscheinsbeweis.
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Anwalt für Arbeitsrecht: Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. ADVOCA Rechtsanwälte berät an vier Standorten, persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder digital.
Unsere Fachanwälte vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, außerdem Geschäftsführer und leitende Angestellte. Das beginnt vor dem Vertrag: Befristung oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch und die Pflichten aus dem Nachweisgesetz. Diskriminierung schon in der Stellenanzeige und die Folgen einer falschen Antwort klären wir, bevor unterschrieben wird. Den Vertrag gestalten wir so arbeitgeberfreundlich, wie Gesetz und Rechtsprechung es erlauben, und ebenso klar, wenn Sie als Arbeitnehmer unterschreiben sollen.
Im laufenden Arbeitsverhältnis geht es um das Weisungsrecht, um Versetzung, Freistellung und Entgeltfortzahlung, um Urlaub und Teilzeit, um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und um Ihre Rechte bei Betriebsübergang oder Insolvenz. Steht die Beendigung an, prüfen wir, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung der richtige Weg ist, welche Form gilt und was zu Abfindung, Zeugnis und Freistellung geregelt sein muss. Für die Kündigungsschutzklage bleiben in der Regel drei Wochen ab Zugang.
Ja. Während der Probezeit, längstens sechs Monate, kann Ihnen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss keinen Kündigungsgrund angeben. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt in dieser Zeit noch nicht.
Auch in der Probezeit darf nicht diskriminierend gekündigt werden, etwa wegen Schwangerschaft, Behinderung oder ethnischer Herkunft. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel ja. Zuspätkommen oder Arbeitsverweigerung muss der Arbeitgeber meist zuerst abmahnen. Sie sollen Gelegenheit bekommen, das Verhalten zu ändern. Erst bei einem erneuten Verstoß kommt eine Kündigung in Betracht.
Bei einer schweren Pflichtverletzung kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig sein. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Betrug oder ein tätlicher Angriff.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Sie wird in der Regel in einem Aufhebungsvertrag oder in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt.
Als Faustformel dienen oft 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Bei zehn Jahren und 4.000 Euro brutto im Monat läge die Orientierung damit bei etwa 20.000 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt vom Kündigungsgrund ab, von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und vom Alter.
Für die Kündigungsschutzklage bleiben drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.
Wenden Sie sich deshalb unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ja, eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich. Die Erkrankung schützt nicht vor der Kündigung und verlängert die Kündigungsfrist nicht. Für eine krankheitsbedingte Kündigung müssen in der Regel diese Voraussetzungen vorliegen:
Eine Kündigung allein wegen einer aktuellen Erkrankung ist in der Regel unwirksam.
Diese Anwältinnen und Anwälte beraten im Arbeitsrecht.
Joachim Hofmann
Rechtsanwalt
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Anja Schröther-Weihbrecht
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Christoph Gollmer
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